Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 85
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0087
Beständige Gefälle: Matten-Waldbodenzins 21 Gulden, von den Wiesen der Meier
12 Gulden (G.) 6 Batzen (B.), Gemeindevogtsrecht 8 G., Bodenzins 2 G. 7 B., von 6 Jeuch
Neubruch 2 G.

Unbeständige (veränderliche) Gefälle: Für 162 Fasnacht- und Ernthühner 21 G. 6 B.,
Judenschirmgeld 105 G., Steuer und Schätzung 764 G. 6 B., Frongeld 527 G., Salzgeld
290 G. 3 B. 4 Pf., Manumissiones 5 G. 5 B. 6 Pf., Accis 345 G. 4 B., Zoll 197 G. 7 B. 4 Pf.,
Ohmgeld 301 G. 9 B., Abzug 26 G. 9 B., Todfälle 93 G. 6 B. 5 Pf.

Ruggerichtskosten, Strafen, Bürgerrecht, Einigung, Bastardgefälle, Confiscationes, Amtsstrafen
in diesem Jahr keine. An Früchten fallen: Weizen 35 Viertel 4 Sester = 143 G.,
Korn 35 Viertel 4 Sester = 107 G. 2 B. 6 Pf., Haber 71 Viertel 3 Sester = 100 G. 1 B.

Summa aller Posten 3140 Gulden 3 Batzen.

An dieser Aufstellung wird die große Vielfalt der Steuern und Abgaben
deutlich.

Gehen wir die Posten im einzelnen durch, um hinter ihre Bedeutung zu
kommen. Da ist zunächst der „Waldbodenzins" von einzelnen Matten. Hier
handelte es sich offenbar um ein ehemaliges Waldstück, das ausgestockt und zu
Mattfeld umgewandelt wurde. Man könnte hier an den früheren Bannstudwald
denken. Auch die folgenden Zinsen waren Bodenzinsen für Stücke mit besonderen
Auflagen. Der Neubruchzins war für frisch gerodete Stücke, nachdem sie die ersten
5 Jahre steuerfrei waren.

Bei den „unbeständigen Gefällen" sind zunächst die Fasnachts- und Ernthühner
genannt als eine herkömmliche Form von Abgaben. Der dann folgende Juden-
schirmzins zeigt eine ziemlich hohe Summe. Es ist daran zu erinnern, daß bereits
im 16. Jahrhundert sogenannte Schutzjuden in Friesenheim ansässig waren, deren
Besteuerung immer sehr hoch war. Der sich anschließende Posten „Steuer und
Schätzung" stellt mit über 764 Gulden die höchste Summe der Abrechnung dar.
Es handelt sich hier sozusagen um die normale Landessteuer, die jeder Bürger zu
leisten hatte. Das darauf folgende Frongeld ist wohl als Fronablösungsgeld anzusehen
, das für erlassene Fronen zu zahlen war.

Das Salzgeld war eine indirekte Steuer. Die Herrschaft hatte, wie der Ausdruck
lautete, das Salz „in Verwahr". Die Zahlung für „Manumission" ist mit dem
„Abzugsgeld" in Zusammenhang zu bringen. Gemeint sind damit Beträge, die für
die Erlaubnis, in den Ort einzuwandern oder aus ihm auszuwandern zu zahlen
waren. Die „Accis" war ursprünglich eine Steuer, mit der bäuerliche Erzeugnisse
belegt wurden, die auf den städtischen Markt kamen. Den Zoll gab man am
Schlagbaum für Zugtier und Ladung. Die eigenartige mit „Todfall" bezeichnete
Abgabe war der Anspruch des Herrn auf das beste Stück (Vieh, Kleid) beim Tod
eines Untertanen.

Ein Betrag für Gerichtsfälle, Strafen, Schlichtung von Streitigkeiten und dgl.
ist nicht genannt. Die Friesenheimer müssen also zum mindesten im Jahre 1756
brav und friedlich gewesen sein.

25. Ein Weiberauflauf 1762

Es ging ums Holz. Was aber hatten die Frauen damit zu tun? Nun, es war seit
eh und je ihre Aufgabe, das Essen zu kochen und für eine warme Stube zu sorgen.

85


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0087