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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 104
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doch hatte er Züge an sich, die mich heute noch freuen. Er sprach meist in einem
vornehmen hohen Ton, den er aus der Fremde, die ihn auch nach Göttingen geführt
, mitgebracht hatte . . . Auch er erzählte gerne und nahm ebenso gerne das
große Wort an den Wirtstischen . . ." (Mitteilung von Oberreg.- und Baurat Franz
Schmider, Haslach).

Dieser Josef Hansjakob war ein Einzelgänger, der sich nicht in die Gemeinschaft
einordnen wollte. Er weigerte sich, in die Miliz einzutreten, und wurde den
Satzungen gemäß bestraft. Es gelang ihm, einige Bürger aufzuwiegeln. Und er
scheute sich nicht, unmittelbar bei dem Landesfürsten Beschwerde zu führen. In
dem Schreiben des „Josef Hansjakob und Konsorten" vom 2. März 1828 heißt
es u. a.: „Mit unerbittlicher Strenge hat das großherzogl. Oberamt Offenburg auf
Andringen des hiesigen Stadtrats den Bürger Josef Hansjakob zum städtischen
Militärdienst zwingen wollen. Er sollte sich mit 25 fl. loskaufen. Er kann diese
Summe nicht aufbringen, wegen seines Gewerbes kann er auch keinen Dienst tun.
Er muß seine Barschaft zum Umtrieb seines Gewerbes verwenden. Das Oberamt
nahm keine Rücksicht und belegte den ehrfurchtsvollsten Remonstranten mit gerichtlicher
Exekution. Die Zumutung eines Pläsiersoldaten dürfte einem Gewerbsmann
leicht nachgelassen werden. Sogar untaugliche und krüppelhafte Individuen
sind zu einer Loskaufsumme angehalten worden. Unmöglich kann dies in der
Weishait einer beglückenden Regierung liegen. Diesem großen Unfug sollen endlich
einmal Schranken gesetzt werden." Außer Hansjakob haben acht Bürger die
Beschwerdeschrift unterschrieben.

Als der Gemeinderat von diesem Schritt Hansjakobs Kenntnis erhielt, nannte
er in seinem Bericht an das Oberamt den Schriftsatz „frech und unwahr" und
erklärte, man könne bei ihm, dem diese Last bekannt gewesen sei, keine Ausnahme
machen, zumal er ein junger, gesunder Mann sei, bezeichnete ihn als Querulanten
und forderte dessen Bestrafung. Das Ministerium des Innern verlangte vom
Oberamt eine Stellungnahme und die Einsendung der Statuten. Es stellte fest,
daß diese den von der großherzoglichen Generaladjutantur im Jahre 1822 ausgearbeiteten
Normalstatuten, die den freiwilligen Eintritt in die Miliz zugrundelegten
, widersprechen würden, und forderte eine Abänderung der betreffenden
Artikel. Gemeinderat und Oberamt sowie das Kreisdirektorium verteidigten sich:
das Bürgermilitär sei „weder ein leeres Spielwerk noch eine Sache des bloßen Vergnügens
, sondern eine wahrhaft nützliche Anstalt an Orten, wo kein reguliertes
Militär ist". Das Oberamt bezichtigte Hansjakob des Starrsinns und versicherte,
daß „es einem Winkelschmierer nicht gelingen solle, ein seit vielen Jahren mit
Zufriedenheit der ganzen Bürgerschaft und mit Regierungsgenehmigung, zum Teil
mit anerkanntem Beifall höherer Behörden bestehendes Institut aufzulösen .. ."
Als die Regierung auf Abänderung der Statuten bestand, entgegnete das Kreisdirektorium
, die Normalstatuten würden sich nur auf die neuerrichteten Milizen
beziehen, keinesfalls auf solche wie die Offenburger, die seit Jahrhunderten bestehe
, und äußerte die Befürchtung, daß eine Satzungsänderung die Auflösung
des Corps zur Folge haben könne. Hansjakob sei der erste und einzige, der einer

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