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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 105
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Pflicht entsagen will, welcher sich die Bürger unterziehen müßten. Wenn er Recht
bekomme, würde auch das Ansehen der Offenburger Behörden gefährdet werden.
Es stellte nochmals den Antrag, den Bürger Hansjakob „mit seiner grundlosen
und darum unstatthaften Beschwerde hochgefälligst abzuweisen". Das Ministerium
beharrte jedoch auf seinem Standpunkt. Schließlich wurde Hansjakob doch kampfmüde
. Am 23. März 1829 wurde ihm noch das Bürgerrecht verliehen. Im Ratsprotokoll
vom 20. Mai 1829 heißt es: „Der Gegenstand ist durch den inzwischen
erfolgten Wegzug des Bäckers Hansjakob erledigt." Auf diese Vorgänge bezieht
sich eine Stelle in Heinrich Hansjakobs Buch „Aus meiner Studienzeit": „Er
(Josef Hansjakob) hatte sich zuerst in Offenburg niedergelassen und hier als Backstubenplebejer
und geborener Demokrat eine kleine Revolution unter den Halbbürgern
gegen die Vollbürger in Scene gesetzt, weshalb diese nach erlangtem Sieg
den Schnauzbeck vertrieben, worauf er mit einem zweiten Bruder tauschte und sein
Brot in Haslach buck" (Mitteilung von Oberreg.- u. Baurat Schmider).

Dieser Prozeß hat sich auf die weitere Entwicklung der Offenburger Bürgerwehr
verhängnisvoll ausgewirkt. 1830 zählte die Abteilung Infanterie nur noch 40 Mann.
Diese Tatsache veranlaßte den Gemeinderat zu einer ernstlichen Besinnung. Die
Akten schweigen bis 1835. In diesem Jahr war das gesamte Corps „fast gänzlich
zerfallen".

Die Neugründung im Jahre 1835

Die Auflösung bzw. der Zerfall der Miliz war ohne Zweifel auf die Satzungen
zurückzuführen. Dies erkannten Stadtverwaltung und Oberamt, als sie in die
Statuten der Städte Mannheim, Heidelberg, Bruchsal und Freiburg Einblick genommen
hatten. Nach wie vor davon überzeugt, daß „ein gehörig organisiertes
Bürgermilitärcorps für eine Gemeinde von unverkennbarem Wert sei", regte
Bürgermeister Burger in einem Aufruf im Wochenblatt am 29. Mai 1835 eine
Reorganisation an, die aber einer Neugründung gleichkam, und forderte die
Bürger und Bürgersöhne auf, die im Rathaus aufgelegten neuen Statuten einzusehen
, sich zusammenzuschließen und dem Bürgermeisteramt davon Mitteilung
zu machen. Diese Satzungen waren unter Zugrundelegung der Normalstatuten des
Großherzogtums ausgearbeitet worden.

Der Aufruf fand ein gutes Echo. Am 25. Juni versammelten sich 81 Bürger,
erkannten die neuen Statuten an und gaben folgende gemeinsame Erklärung ab:
„Da wir der Meinung sind, daß solche bürgerliche Militärcorps für ansehnlichere
Städte immer von Nutzen sind und namentlich dazu dienen sollen, die Ortsbehörde
in Handhabung ihrer polizeilichen Obliegenheiten, insonderheit bei Gefährdung
der öffentlichen Ordnung und Sicherheit da zu unterstützen, wo das
gewöhnliche aufgestellte Dienstpersonal nicht hinreichend ist, so haben wir es
für unsere Pflicht gehalten, die Reorganisation des hiesigen Bürgermilitärcorps in
unserer Gemeinde zur Sprache zu bringen". Diese Kundgebung war ein erfreuliches
Bekenntnis zum Dienst an der Gemeinschaft.

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