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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 141
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0143
Aus der offenen Burg (= Stadt, civitas, noch 1233 so bezeichnet) wurde eine
feste, durch einen mächtigen Mauerring geschützte Burg (= oppidum), 1246 erstmals
in schriftlichen Quellen so genannt. Der ursprüngliche Name „ Off in"-bürg (= offene
Stadt) blieb aber weiterhin bestehen, wenngleich er jetzt nicht mehr zutraf.
Ebenso verblieb es bei dem Siegelwappen. Nach gütiger Mitteilung von Professor
Dr. Kähni ist das Wappen mit dem einköpfigen Reichsadler (= Stauferadler) in
Offenburg nicht nachzuweisen.

Die Staufer haben das Offenburger Lehen nicht als Neukauf ihres privaten
Familienbesitzes erworben, wie unter Barbarossa, sondern als königliches Lehen,
bezahlt mit Reichsgeldern. Durch diesen Kauf für das Reich war Offenburg 1236
ganz natürlich und ganz von selbst zu einer „Stadt des Reiches"07) und der bischöfliche
Schultheiß ein „Reichsschultheiß" geworden. Eine besondere „Erhebung" zur
Reichsstadt war daher nicht erforderlich.

Aber nicht nur die Stadt allein, sondern auch das gesamte übrige Lehensland
wurde ein „Lehen des Reiches", wobei das Reich als Lehensträger zu denken ist.

Wegen der verschiedenen Verfassung wurde aus der Stadt ein für sich abgesonderter
Reichsbezirk geschaffen, der 60 Mark Silber Reichssteuer bezahlen
mußte. Das erste erhaltene Reichssteuerverzeichnis aus dem Jahre 1241 hat bei
Offenburg den Zusatz: „Von diesen 60 Mark soll an den Kaiser die Hälfte
fallen, die andere Hälfte für ihre Bauten" (verwendet werden), worunter die
damaligen Befestigungsbauten zu verstehen sind 68).

Der nichtstädtische Teil des Offenburger Stauferlehens wurde ein zweiter Reichsbezirk
mit dem Mittelpunkt Ortenberg und zahlte 20 Mark Silber Gö). Dieser neugeschaffene
ländliche Verwaltungsbezirk wurde der unmittelbare Vorläufer des
Zentralstückes der späteren Reichslandvogtei Ortenau. Aus den gar so ungleichen
Steuersummen der beiden Lehensteile kann man klar die unterschiedliche Einwohnerzahl
und deren damalige Steuerkraft entnehmen.

Auch in diesem ländlichen Nebenlehen Ortenberg übte der Offenburger Reichsschultheiß
den oberen Verwaltungsdienst aus. Verwaltungs- und Gerichtssitz war
aber nicht die Burg Ortenberg, die nicht zu diesem Lehen zählte, sondern in einem
Gebäude an der alten Fernlandstraße. Die Burg Ortenberg war nämlich der Re-
gierungs- und Verwaltungssitz des schon erwähnten bambergischen Fürstenlehens
70).

Durch die Lehenserwerbe von 1225 (Bamberger Lehen) und von 1236 (Offenburger
Lehen) beherrschte der Stauferkaiser Friedrich II. völlig und ohne Gegenspieler
die Kreuzlandschaft um Offenburg.

67) 1241 erstmals in schriftlichen Quellen nachweisbar.

*8) Nach der Überschrift „Notitia de precariis civitatum et villarum 1241" (= „über die unablösigcn
jährlichen Abgaben der Städte und Dörfer 1241) folgt unter Nr. „. . . 45. Item de Uffunburc LX marcas;
de hiis dimidietas cedet imperatori et dimidictas ad edificia corum", Monumenta Germaniae Historie.!,
Constitutiones III, S. 3.

69) Steht im gleichen Verzeichnis unter der Nr. „. . . 43. Item de Ortenbcrc XX marcas". Ebenda, S. 3.
TO) RegBiStr. II, Nr. 1740.

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