http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0202
Das Struthwäldle am Südwesthang des Simonskopfes unterhalb der Steigstraße. Im Vordergrund im Bogen
der Schiltach ein Stück der großen Schwaigwiese. Aufn.: H. Fautz
Die Fischereirechte
Das Lagerbuch von 1517 erwähnte nur die Schiltach und die Kinzig als herrschaftliche
Fischwasser, das Lagerbuch von 1591 zählt auch deren Nebenbäche auf.
Der Ertrag aus den Fischwassern ist am Schluß aus der Zusammenstellung der
Einnahmen ersichtlich.
Der Kaibach (Keybächlin) bildete von der Einmündung des Leinbächleins an bis heraus
zur Kinzig die Grenze zwischen württembergischem und fürstenbergischem Gebiet. Das
Wasser konnte von beiden Herrschaften gemeinsam verpachtet oder befischt werden.
Das Hauptfischwasser war die Kinzig. Sie war auf Schiltacher Gebiet in vier Abschnitte
geteilt. Vom „Schaidtwag, der oben am Hohengießer anhept vnnd herab biß in Felßen
vnnd Hotzheußern" geht, war sie gemeinsames Fischwasser von Württemberg und Fürstenberg
. Von da an bis in den „Seegteuch" unterhalb der Stadt, war das l.Los, bis an
die „Lewer waag" (Leubach Waag), das 2., bis „Vor Sulzbach", das 3. und bis in den
„großen Lauchenstein ... in der Küntzig", wo sich das „aigen vnnd der Statt Wolfach
Allmand Waßer scheiden", war das 4. Los. Diese Fischwasserstrecken waren verpachtet.
Der Eulersbach (Illerspach) entspringt „oben im Brunnen Quellen im Moßenwaldt die
hellgreben genannt", fließt durch die Hofgüter des Hans Bühler und Jakob Ganther
hinaus zur Kinzig, war ebenso wie der Sulzbach, der von „den Zwyen Felßen, daß Thor
genant", bis zur Brücke unterhalb des Hofes des Jacob Vollmers (heute Konradsbauernhof
) als herrschaftliches Fischwasser zusammen mit Los 3 verpachtet. Der Vordere Erdlinsbach
(öttlinspach), der beim Hof des Adam Bühler in die Kinzig mündet, wurde zusammen
mit dem 4. Kinziglos verpachtet.
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