Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 233
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0235
Fischer die zahlenmäßig stärkste Zunft. Nach jahrhundertelanger mündlicher Überlieferung
wurde ihre Ordnung erstmals auf Sonntag nach Kreuzerfindung (3. Mai)
1399 durch „Herre" Johannes Hunt, den Burgkaplan, niedergeschrieben und betitelt
„Das Fischergericht zu Lichtenau", d. i. der Gerichtstag der Fischer des Amts
Lichtenau. Mitglieder waren die Amtsorte Diersheim, Ober- und Niederfreistett,
Renchenloch (heute Ortsteil von Memprechtshofen), Güglingen (ausgegangen),
Helmlingen und das klösterlich schwarzachische Hunden (ausgegangen), im 15.
Jahrhundert auch die linksrheinischen Amtsorte Offendorf, Rohrweiler und Drusenheim
mit Kutzenhausen. Leutesheim war im benachbarten Auenheim, Amts
Willstätt, zünftig. Erweiterung 1444 und 1476. Erneuert wurde die Ordnung 1507,
mit Zusätzen 1530 und 1537. Der Gerichts-, d.h. Zunfttag, bisher auf Sonntag
nach dem zwölften Tag zu Weihnachten (6. Januar), wurde auf Dienstag nach
unseres Herrn Fronleichnam verlegt. Mitglied war nun auch Leutesheim, während
Renchenloch, Güglingen und Hunden im Laufe des 16. Jahrhunderts ausschieden.
In die Zunft wurden nun die Fergen am Fahr zu Graueisbaum aufgenommen1).
Nach dem Dreißigjährigen Krieg verzog das Fischergericht nach Freistett, dem
Hauptorte der hanauischen Rheinfischerei. Eine neue Zunftordnung wurde 1669
geschaffen mit 48 Artikeln für beide Ämter. Zunfttag jährlich auf Martini. Bald
schieden die überrheinischen Orte Offendorf, Rohrweiler und Drusenheim aus,
da sie nun der Oberhoheit des Königs von Frankreich unterstanden und der Graf
von Hanau huldigen mußte 1682. Helmlingen sonderte sich mit Graueisbaum um
1700 zu einer eigenen Zunft ab. Erneuerungen 1745 und 1802. So blieben von der
ehemaligen Fischerzunft des Amts Lichtenau nur Freistett, Diersheim und Leutesheim
, denen 1802 das bischöflich straßburgische Hönau beitrat, der alten Gemeinschaft
treu. Im 19. Jahrhundert verlor die Zunft an Bedeutung. Ihr Andenken
pflegt die Fischereigenossenschaft Freistett-Diersheim.

Die älteste Ordnung der Auenheimer Fischerzunft, der sich Leutesheim zeitweise
angeschlossen hatte, datiert von 1442 (Kopie 1463):i. Erneuerungen 1613, 1730
und 1836. Nun gehört die Rheinfischerei als Hauptberuf längst der Vergangenheit
an.

Nach den Fischern stellten die Leinen- und Wollenweber mit den Tuchmachern
den zahlreichsten Handwerkerstand. Daher gewährte Graf Philipp V. von Hanau
der Weberzunft des Amts Lichtenau 1596 eine Handwerksordnung nach dem
Brauche der Stadt Offenburg.

Aus der Weberzunftordnung:

Jeder Wullen- oder Leinenweber soll in die Weberzunftbüchs geben 10 ß <5 ; ein fremder
Weberknecht soll 2 $ erlegen. Bei der Anmeldung zur Meisterschaft soll er sein Mannrecht
, den ehelichen Geburts- und Lehrbrief wie auch seinen Abschied von der Obrigkeit
und dem Handwerk auflegen.

Wer unter dem Handwerk mit Untreue gegen jemand handelt, hat wider der Zunft

1) Der erste Salm, welcher von den Fischern des Amtes auf dem Rhein gefangen wurde, gebührte nach
altem Herkommen der Grundherrschaft; die gräfliche Hofhaltung in Buchsweilcr wie auch die Wirte und
Gastgeber zu Lichtenau waren stets mit Fischen zu beliefern (1539).

3) GLA, Akten, Abt. 229/3172. Zeitschr. für Gesch. des Oberrh. 4, S. 79.

233


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0235