http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0270
Scheltfrevel
Gebannte Feiertage (Verpflichtung
zum Besuch des Gottesdienstes)
Unzucht
Lüg-Einung
Zutrinken
Heimliche Hantierung (Wucher)
Friedbruch
Gotteslästerung (Fluchen)
Weinkauf (Trinkereien)
Wildbann (Diebereien)
Handwerksvorteile (Übervorteilungen)
Durch das Verzeichnis der Vergehen und der Verbrechen und der auf die
Strafhandlungen gesetzten Strafen wird diese Sammlung zum Zeitdokument auch
für die Sitten- und Kulturgeschichte dieses Zeitabschnitts; denn sie handelt im
wesentlichen nur von geringeren Vergehen gegen Sitte und Brauch. Für die Aburteilung
von Verbrechen war ein Strafgesetzbuch maßgebend.
Es darf nicht verschwiegen werden, daß an Schlägereien und Beschimpfungen
ausnehmend gute Weinjahre mitschuldig waren: die Fässer reichten einmal nicht
aus für das Ergebnis der Trotten, so daß Pflichtlieferungen von Wein an Behörden
in den Bütten verderben mußten, und manche Rebbauern stellten den bereits
gärenden Most in Zübern an die Straße, „auf daß die Durstigen sich umeinsunst
daran erletzen (Kappelwindeck).
Viele Rebbauern schenkten den Überhang auch in „Straußwirtschaften" aus.
Schleichendes Gift: Einbrüche in die Sittenlehre von Kirche und Staat
Gewissenlose Geldmacherei war ein „Gebetbüchlein", das zu Beginn des vorigen
Jahrhunderts von Hausierern, die sonst mit Faden und Knöpfen handelten, vertrieben
wurde. Der Titel lautete:
Das Büchlein brachte im ersten Teil Gebete um Schutz in verschiedenen Lebenslagen
für jede der vierundzwanzig Stunden des Tags; sie waren nicht zu
beanstanden. Aber im zweiten Teil waren Zauberformeln angepriesen. Deren
Anwendung versprach Schutz vor Ungewitter, Blitz, Donnerschlag (!); Feuer und
Wasser; vor Pest, Fallsucht, letzem Geist, Besessenheit, Schlaganfall; vor Diebstahl
; vor Fesselung (Gefangennahme), Kerker, Kugel, Degen, gähem Tod; Er-
Geistliche
Schild-Wacht
Drinnen
Der Mensch ihm für eine
jegliche Stund, sowohl des Tags
als bey der Nacht einen besondern
Patron aus den Heiligen
Gottes auserwählet,
welchen er mit einem Gebetlein anrufet,
der in der Stund seines Absterbens
gleichsam stehen und wachen wolle,
damit er nicht von den arglistigen
Anfechtungen des bösen Feindes überwunden werde.
Gedruckt im Jahr Christi 1802.
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