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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 274
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hin, nachdem der Schäpel abgekommen war, wurde auch der Brautkranz aus
natürlichen Blumen mit einbezogen. Der Schäpel war ein zylinderförmiger Frauenhut
, der über Straßburg in die Rheinebene kam und sich von dort nach Süden,
Norden und über den Schwarzwald ausbreitete. Dieser Hut hieß auf französisch
„chapeau", verdeutscht „Schapo", in der Verkleinerungsform „Schap(s)l", woraus
mundartlich „Schäp(e)l" wurde. In seiner gebräuchlichsten Form war der Schäpel
eine mit Füttern und buntfarbigen Glasperlen ausgeputzte Krone von unterschiedlichem
Durchmesser, im Hochschwarzwald bis zu 40 Zentimeter. Der Schäpel
hat sich im Hochschwarzwald bis in die Neuzeit hinein gehalten, in der Rheinebene
kam er früher ab, an seine Stelle trat zunächst ein Kranz aus natürlichen
Blumen, er wurde jedoch bald ersetzt durch den Myrtenkranz. Die Myrte ist ein
in den Mittelmeerländern heimischer, immergrüner Strauch. Die Griechen hatten
ihn ihrer Liebesgöttin Aphrodite geweiht und schrieben ihm entsprechende Wirkungen
zu . . . Der künstliche Myrtenkranz hat sich ohne geheime Bedeutung bis
auf die Neuzeit gehalten.

Die Schäpelhirse wurde in der Folge auch am Vorabend der Hochzeit gehalten
und dazu einige der Hochzeitsgäste eingeladen; sie war somit eine Vorfeier der
Hochzeit.

Nachdem in der Rheinebene neben der Hirse auch andere Getreidearten angebaut
wurden, gestaltete man das Frühmahl reichlicher, behielt jedoch die
Bezeichnung „Schäpelhirse" bei. Es scheint, wie auch beim Hochzeitsmahl, trotz
der Nöte des Dreißigjährigen Krieges, allzu üppig hergegangen zu sein, denn das
Amt Bühl erließ 1631 die folgende Verordnung: „Demnach man bishero bei den
hochzeitlichen Schäpelhirsen und Kindstaufen überschwängliche Kosten verspüret
und schlechte Ordnung gehalten wird, also wird amt- und gerichtlich erkannt,
daß ein Bürger sich verhalten soll wie folgt: Derjenige, so ein Sohn oder Tochter
in Heirath gibt, und eine Schäpelhirse haltet, der soll niemand zu Tische setzen,
als die Eltern, nächsten Verwandten, Brüder und Gespiel(inn)en, und sollen keine
Eheleute mehr dabei finden lassen, auch die ledigen Leut einen ehrlichen Tanz
halten und von dannen nach Haus gehen. Bey Straf von einem Pfund Pfennig
unnachlässig!"

Dieser Erlaß kommt dem Sinn nach der „Kleiderordnung" zur Einschränkung
des Kleiderluxus in vielen Städten der damaligen Zeit gleich.

In diesem Zusammenhang soll auch die „Taufordnung" vom gleichen Jahr
bekanntgegeben werden: „Derjenig, so ein Kind taufen last, soll zur Taufsupp
über Tisch niemand behalten als seine Gevatterleut (Taufpaten) und etliche Nachbarsweiber
, die in Kindsnöthen beigewohnt, bey gleicher Straf. Will er den mit
der Tauf gegangenen Weibern neben seiner Bedankung einen Trunk stehend (!)
geben, so steht es in seinem Gelieben."

Der Hochzeitstag

Nachdem die Morgensuppe auf die Frühe des Hochzeitstags verlegt worden
war, kamen die zur Hochzeit geladenen Gäste zum Frühmahl zusammen. Jeder

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