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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 284
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0286
von Unehrlichkeit und Widersetzlichkeit der Lehrjungen: „Den 15ten May 1796
ist Sebastian G. bei Meyster Anton Wagner in die Lehr getretten, das Maurer-
Handwerk zu erlernen, wurde aber mit dem Aufdingen auf dessen Wohlverhalten
bis zu seynem Freispruch verschoben, weil derselbe sich in Diebereien verwickelt
und wurde erst 3. Märtz aufgedungen und zugleich freigesprochen."
Ein ähnlicher Fall liegt aus dem Jahr 1804 vor:

„1804, den 19. Juny, laßt Meister Johannes Graf einen Jungen freysprechen
Namens Matheis J. vom unteren Pletig in der Baadener hinteren Waldung als
Zimmergesell; so aber in unserer Zunft zu Baaden nicht aufgedinget worden, sondern
in Achern aufgedinget worden, so aber mit seynem Meister ist in Streit gekommen
und von dem Zunftvorsteher die erlaubnuß mit einem Attestate erhalten,
bey einem anderen Meister auszulernen, so annoch neun Monath bey dem Zimmermeister
vollends ausgelernet hat, welches attestiren mit Nahmen .. ."

Auf Wohlverhalten konnte die Zunft einem zuverlässigen jungen Arbeiter die
Vorlage eines Gesellenstücks erlassen und ihn ohne andere Formalitäten freisprechen
: Man war nicht so verbohrt, in jedem Falle auf stures Befolgen der
Zunftgesetze zu drängen. Wo es geboten war, gab man dem gesunden Menschenverstand
das Vorrecht vor Gesetzesparagraphen:

„Michael Schauber tragt ferner der Bauzunft vor, ob der sehr fleißige und schon
bejahrte Maurer Namens Jakob Single von Ostdorf, Baiinger Oberamts, im Königreich
Württemberg, der bey ihm schon zwey Jahr, jedoch nur als Handlanger bey
dem Handwerk war, nicht könnte als Maurerjung eingeschrieben und dann auch
zum Gesell gemacht werden könnte.

Beschluß:

Die Bauzunft hat die Sache überlegt und weil der Geistliche und weltliche Vorstand
von Sandweyer ihm das schönste Zeugniß eines tugendhaften Maurers geben
, so ist diese mit einverstanden, den Jakob Single von Ostdorf als Maurergesellen
einzuschreiben, jedoch müssen Aufdingen und Freymachen bezahlt werden
." — Man beachte die diplomatische Einhaltung der Rangordnung; der „Geistliche
Vorstand" wurde großgeschrieben, der weltliche dagegen klein.

Von 1818 an datieren Eingaben, den Freispruch vor der gesetzten Frist zu
genehmigen, weil der Lehrjunge zum Militär eingezogen wurde:

„1819, July 5. — laßt Maurermeister Bartholomäus Bohn von Hauen-Eberstein
den Maurer-Jungen Paulus Lauter von Winden als Maurer-Gesell einschreiben. Die
Ursach seines um neun Monath früheren Einschreibens ist, weyl er zum Großherzoglichen
Militär gezogen worden." Nicht immer beharrte man auf diesem
lapidaren Schriftsatz; in anderen Gesuchen wählte man eine ausführlichere Darstellung
:

„1820, den 14ten August — laßt Anton Herzog, Pflästerer zu Baden, bey der
Bauzunft fragen; er traget vor, daß Christian Walter von Gödelfingen bey ihm
schon 1 Y> Jahr in der Lehr, aber willens war, denselben auf einmal ein- und
ausschreiben zu lassen. Nun ist gedachter Walter zum Militär gezogen und bittet

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