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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 285
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0287
den Meister um Schenkung der noch übrigen Lehrzeit, so auch geschehen und
Anton Herzog ersucht die Bauzunft, denselben als Pflaster-Gesellen einzutragen.

Beschluß:

Bey diesen Umständen ist von der Bauzunft keine weitere Einsprach zu machen,
sondern denselben einzuschreiben nicht ermangelt.

Th. Horber, L. Barth, Th. Koch, Fauth, G. Gutterer, Anton Herzog."

Die Meisterprüfung

Wer sich zur Meisterprüfung meldete, hatte nachzuweisen, „daß er drey ganze
Jahr ohne Unterbruch und zwar in solchen Hauptstädten und Orten, wo sein
erlerntes Handwerk in mehrestem Flor ist und dasselbe auf die beste Art erlernet
werden kann, gewandert habe". Zu diesen Hauptstädten zählten Mannheim,
Mainz, Nürnberg, Dresden, Berlin, Prag, Wien und Paris. Stellt man die Lage
dieser Städte auf der Karte fest, mag man ermessen, welche Strecken damals ein
Handwerksgeselle, zumeist auf Schusters Rappen, zurücklegte. Wer auf solcher
Wanderfahrt die Augen offenhielt, konnte wirklich als „Erfahrener" heimkehren.

Das Meisterstück war der Zunftversammlung zur Prüfung vorzulegen. Wurde
es abgelehnt, mußte der betroffene Geselle ein weiteres Jahr wandern und „sein
Handwerk besser lernen." Schlug jedoch der dritte Versuch wieder fehl, blieb der
Stümper für immer von der Zunft ausgeschlossen.

Der Meisterbrief wurde von der Zunft verliehen: „23. Merz 1823 ist dem Bernhard
Graf, von Beyern bei Baden gebürtig, von der gantzen Bauzunft sein Meisterstück
als Zimmermeister besichtigt. Nach Ober-Amtlicher Besichtigung als
Zimmermeister eingeschrieben worden. L. Barth, Zunftmeister."

Nicht jeder Eintrag ist von dieser Kürze; man gab sich oft eine gewisse Feierlichkeit
und Würde, wenn dabei auch der Satzbau aus den Fugen ging:

„Unterzogene Meister der Bauzunft versammelten sich den 4ten April 1819,
um den Steinhauer Pantaleon Schottmüller von Hauen-Eberstein, nachdem er als
Steinhauer ein aufgegebenes Stück gefertiget und dieses von sämtlichen Meistern
eingesehen und vom Großherzoglichen Bezirksamt Nr. 1926 vom 3ten April dieses
Jahres als Steinhauermeister in Hauen-Eberstein bestättiget wurde. Diesem zufolge
wird er, der Pantaleon Schottmüller, als Steinhauer-Meister zu Hauen-Eberstein
eingeschrieben. Th. Horber, Zunftmeister L. Barth, Zunftmeister.

Zahlt als Meister laut Einschreibgebühr 1 Gulden, Meistergeld 5 Gulden."

Zog ein Meister von auswärts zu, hatte er sich bei der Zunft anzumelden und
sich dabei als Meister auszuweisen:

„16. April 1825 — Johann Meyer, Zimmermeister, nachdem dieser von Höhen-
Emmingen, Amts Hüfingen, gebürtig, und dieser dort schon sein Handwerk als
Zimmermeister geführet und seine Gebühren Ihme dorten schon abgenohmen, so
wurde derselbe von der Bauzunft anerkannt und eingeschrieben im Beysein sämmt-
licher Mittmeister. Th. Koch, Zunftmeister."

Auch bei Bestätigung des Meistertitels beharrten die Vorsteher der Zunft nicht

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