Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
48. Jahresband.1968
Seite: 295
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0297
Soldat beim lten Großherzoglich Badischen Dragoner-Regiment, seit einundeinhalb Jahren
complett (= ausgebildet) und daher auf unbestimmte Zeit in Urlaub . . . Auf sein Gesuch
um Zulassung zur Fertigung des Meisterstücks wurde ihm daher der Antritt des angeborenen
Bürgerrechts gestattet und wir können sein Gesuch um Zulaß zur Fertigung des
Meisterstücks und Meisterannahme nur empfehlen, um so mehr als es sehr löblich ist, daß
der Bittsteller nicht, wie es so viele Beispiele giebt, müßig herumsitzen will."

Eine schon mehrfach erwähnte Zunftsatzung forderte, daß der Geselle drei Jahre im
Ausland zu arbeiten und wandern hatte, wollte er zur Meisterprüfung zugelassen werden.
Die Vorsteher der Zünfte wachten eifrig darüber, daß diese Anordnung nicht nur auf dem
Papier stand. Wie streng man darauf beharrte, zeigen die Formalitäten vor der Meisterannahme
von Karl Kah. Am 27. August 1846 wurde ihm das Zeugnis des Metzgers Heinrich
Klinger in Straßburg mit der Auflage „remittirt" (= zurückgegeben), dasselbe vorerst
vor der Königlich Französischen Behörde legalisiren (= beglaubigen) zu lassen und ferner
auch noch ein ebenfalls legalisirtes Zeugnis des Wurstlers Hausmann, Straßburg, über die
Zeit seiner Arbeit bei demselben beizubringen."

Erst nach Vorlage dieser amtlichen Nachweise wurde Karl Kah am 9. Oktober 1846
„nach ordnungsgemäßer bestandener Prüfung das Meisterrecht ertheilt."

Rolf Gustav Haebler, der achtzigjährige

Zum 11.Februar 1968 von Karl Jörger

In dem Roman „Die Geschichte des Menschen Ernst Drach", der viel Autobiographisches
seines Verfassers verrät, kennzeichnet Rolf Gustav Haebler den Menschen Ernst Drach:
„Viel unbändige Kraft war in ihm, harte Arbeit war nur Zügel und Bremse." Zu diesem
Leitspruch bekennt sich heute noch der Achtzigjährige. Viel unbändige Kraft des Geistes
fordert Beschäftigung, sucht Auftrag hinter Auftrag, greift hinein ins volle Menschenleben.
Doch der „Bruder Leib" ist kaum noch dieser Last gewachsen, er wird störrisch. Es sei
genug getan, meint er, er habe nunmehr Anrecht auf Ausruhen, auf Gemächlichkeit. —
„Es ist genug getan!" — Damit hat er nicht unrecht, wenn man die Lebensarbeit des
Achtzigjährigen überblickt und auf die Waage legt.

Als er kurz vor dem Ersten Weltkrieg im Baden-Badener Conversationshaus sein Drama
„Judas Ischarioth" vorlas, liebäugelte er wohl mit der verlockenden Laufbahn eines
Bühnenautors. Bald aber erkannte er, daß ihm die Schaubühne als Kanzel nicht genügte.
Er sagt von Ernst Drach, dieser sei „eine fabelhafte Mischung von Lehrer, Philosoph,
Dichter, Pfarrer, Kritiker und Mensch". — Hier haben wir den ganzen Rolf Gustav
Haebler vor uns!

Der Kriegsausgang 1918 drängte ihn zur politischen Tätigkeit. Mit Gleichgesinnten
gründete er die „Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Lehrer" in Baden. Kurz darauf
erhielt er ein Mandat als sozialdemokratischer Landtagsabgeordneter. Sein Amt als Schatzmeister
der „Deutschen Friedensgesellschaft" genügte den nationalsozialistischen Macht-
habern, ihn 1933 als „nationalpolitisch unzuverlässig" zu rubrizieren und als ersten
badischen Lehrer aus dem Schuldienst zu entlassen.

Es folgten zwölf Jahre, zum Überfließen gefüllt mit Ungewißheit, mit Daseinsbedrohung,
mit Einschüchterung. Man verhängte über den rastlos Tätigen das Schreibverbot. Wiederholt
pochte die Gestapo nächtlich an seine Tür; 1944 wurde er im Zusammenhang mit dem
20. Juli inhaftiert.

Doch endlich schlug die Stunde, nach der er sehnend ausgeschaut hatte. Er ward frei von
Fesseln, die gestaute Arbeitskraft strömte. Die Militär-Regierung ernannte ihm zum Stadt-

295


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1968/0297