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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 217
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seine Rechte an Schloß und Dorf, dazu 3 fl. Gült um 150 fl. an seine Vettern Hans und
Georg von Reckenbach.

Dieser Verkauf führte alsbald zu einem Streit mit dem Grafen Eberhard (V.) von
Württemberg. Dieser hatte schon einige Zeit eine „Anleite" auf die Güter des Diepold von
Gippichen in Marschalkenzimmern besessen, worauf er nun Ansprüche geltend machte.
Die Sache kam vor das Hofgericht zu Rottweil. Dessen Urteil vom 16. Dezember 1466
lautete: Graf Eberhard könne die ihm zugewiesenen Rechte an Marschalkenzimmern für
sich beanspruchen. Dies erkannten Hans von Reckenbach und Diepold aber nicht an. Ein
sich über Jahre hinziehender Streit entstand. Diepold schrieb mehrere feindliche Briefe an
den Grafen, worauf dieser ihn in die Acht erklären ließ, Diepold sollte aus der Adelsgesellschaft
ausgeschlossen werden. Auf die Bitte des Pfalzgrafen hin wurde die Ächtung
aber zurückgenommen. Schließlich kaufte im Jahre 1470 Graf Eberhard die Anteile,
welche Diepold an den von Neuneck verkauft hatte. Mit Hans von Reckenbach kam eine
gütliche Einigung zustande. Dieser trat in den Dienst des Grafen von Württemberg und
wurde dessen Vogt zu Hornberg im Schwarzwald (1479), das damals württembergisch
war. Marschalkenzimmern, an welchem die von Gippichen über 70 Jahre Anteil gehabt
hatten, war endgültig in württembergischen Besitz übergegangen.

Nebenlinie der von Gippichen

Über die Zugehörigkeit und ihre Reihenfolge innerhalb der Geschlechter zu einer
Nebenlinie der von Gippichen besteht bei einigen in Urkunden wenig genannten Personen
Unsicherheit. Eine solche Linie begann vermutlich mit einem Sohn Albers (Aulber I.),
dessen Name nicht bekannt ist. Sie setzte sich dann fort über Johann von Gippichen, einen
Vetter Aulbers (II.). Dieser Johann hatte Kinder, von denen Georg und Agathe als Geschwister
im Jahre 1453 genannt werden, und einen Sohn namens Heinrich.

In der geroldseckischen Fehde (1429 bis 1434) wurden die Brüder Georg und Heinrich
mehrmals erwähnt. Auch in der Fehde, welche wegen dem Raubritter Georg von End
und seinen Verbündeten im Jahre 1426 gegen die Reichsstädte am Bodensee entbrannte,
waren diese beiden Gippicher dabei. Sie machten den Angriff der Ritterschaft gegen die
Stadt Schaffhausen mit. Manche bekannte Vertreter des Adels aus dem mittleren Schwarzwald
waren damals dabei, so der Herzog Reinolt von Urslingen mit drei Knechten,
Heinrich von Hohengeroldseck, Heinrich von Geroldseck/Sulz, die Brüder Georg und
Heinrich von Gippichen mit ihren Knechten und viele andere. Diese große Fehde, welche
über die Bevölkerung im Hegau und am Bodensee viel Unheil brachte, wurde erst im
Oktober 1431 vor einem Schiedsgericht zu Tübingen beigelegt.

Im Jahre 1454 war dieser Georg tot, denn am 13. Februar dieses Jahres stellte
Aulber (III.) dem Schultheißen von Haslach Adam von Winterthur einen Schadlosbrief
aus, weil dieser anstelle seines verstorbenen Vetters Georg die Bürgschaft übernommen
hatte für die 50 fl., welche die Gippicher der Frau Dorothea Hummelin als jährlichen Zins
zu zahlen hatten (siehe oben).

Der Name und die Herkunft der Ehefrau dieses Georg von Gippichen sind nicht bekannt
. Vermutlich stammten aus dieser Ehe zwei Söhne, Johannes und Georg und eine
Tochter Barbara.

Über das Leben des obengenannten Heinrich und seiner Schwester Agathe gibt die
Geschichte keine nähere Auskunft, ebenso nicht über ihren Neffen Georg, mit dem diese
Nebenlinie im Mannesstamm vermutlich ausstarb. Georgs Bruder Johannes war im Jahre
1466 Prior des Klosters Schuttern. Ihre Schwester Barbara wurde die Ehefrau des Albrecht
von Sünchingen. Dieses Geschlecht hatte seinen Sitz in Sinkingen, einem Dorf im Landkreis
Villingen. Albrecht war württembergischer Obervogt zu Rosenfeld (1451, 1461),
später zu Oberndorf (1475, 1483). Er und seine Frau Barbara verkauften am 7. Dezember
1465 ihr Eigengut, die Grub genannt, um 74 fl. an Konrad Schönmann, Altschultheiß zu

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