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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 283
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0285
eine zu Beginn des 12. Jahrhunderts von einem Mönch aus Ettenheimmünster teilweise
gefälschte Urkunde vom Jahre 926122).

Das mit der Ruodharschen Schenkung ausgestattete Klösterchen kam bald in
Verfall und mußte neu gegründet und mit größerem Besitz versehen werden. Diesmal
war es Bischof Eddo von Straßburg (734—775), der dem Benediktinerklöster-
chen seine Hilfe gewährte, indem er ihm seine Erwerbungen von Herzog Ernst
schenkte1233).

Die Dotation umfaßte Güter in Endingen, Bahlingen, Grüningen (Breisach),
Forchheim, Wöllingen (ausgegangen, nördlich von Wyhl), Riegel, Burgheim, Mietersheim
, Schopfheim, Ettenheim, Rust, Orschweier und Kippenheim.

Die großzügige Unterstützung, die das Kloster Ettenheimmünster in seinen Anfängen
und später vom Hochstift Straßburg erhalten hatte, fand ihr Ende, als im
Jahr 1082 Otto von Hohenstaufen den Bischofsstuhl in Straßburg bestieg. Dieser
und sein Nachfolger Cuno von Michelbach (1100—1123) schufen durch gewaltsame
Enteignungen klösterlich-ettenheimmünsterschen Besitzes die Grundlagen für die
bischöflich-straßburgische Besitzherrschaft: im Gebiet Ettenheim123b).

In ihrer Notlage traten die Mönche mit der Bitte um Hilfe an Kaiser Heinrich
V. heran, der diesem Ansuchen stattgab und am 2. Oktober 1111 für Ettenheimmünster
ein Schutzedikt erließ124).

Von einer weiteren „rapina bonorum monasterii"125) hat Bischof Cuno auf
Grund des kaiserlichen Erlasses ohne Zweifel abgesehen; an die Rückgabe der
Usurpationen an das Benediktinerkloster scheinen jedoch weder er noch seine
Nachfolger gedacht zu haben, denn eine Bulle Papst Honorius' III. vom 29. April
1225 126), in welcher der Papst den Mönchen von Ettenheimmünster ihre Eigentumsrechte
bestätigt, gibt zu erkennen, daß das Kloster in der westlichen Hälfte
der Mark Ettenheim nur über eine schmale Besitzbasis verfügt127); mit anderen
Worten bedeutet dies also, daß nahezu der ganze westliche Teil der Ettenheimer
Mark und andere ehemals klösterliche Güter in der südlichen Ortenau in der Zeitspanne
zwischen 1098 und 1111 in die Hände der Bischöfe von Straßburg übergegangen
sind.

Zu diesen an das Hochstift Straßburg gekommenen Besitzungen gehören die im
14. Jahrhundert quellenmäßig bezeugten bischöflich-straßburgischen Eigentums-

122) Die Urkunde ist am besten zugänglich in: ZGORh 54 (NF 15) 1900, S. 430/431. Zu dieser Quelle
sind die Ausführungen von H. Bloch und W. Wittich in: ZGORh 54 (NF 15) 1900, S. 391—431 heranzuziehen
, in denen die gefälschten Partien aufgespürt werden.

123a) ReBiStr. I Nr. 46. Druckort: D. Schöpflin, Als. dipl. I Nr. 34 S. 38 (Testamentum Eddonis vom
Jahr 762).

123b) j. Wimpheling, Catalogus Episcoporum Argcntinensium. Argentinae 1651, S. 45. Vgl. ReBiStr. I
Nr. 356.

124) K. F. Stumpf, Reichskanzler II Nr. 3080. ReBiStr. I Nr. 390. Druckort: F. Guillimannus, De
Episcopis Argentinensibus über commcntarius. Friburgi Brisgoiae 1608, S. 220.

125) Aus Mezler-Mayer, Monumcnta historico-chronologica II: Die Äbte von Ettenheimmünster und
Schuttern, in: FDA 14 (1881), S. 144.

126) St. A. Würdtwein, Nova subs. dipl. XIII (1789), Nr. 70 S. 282—285.

127) Beispielsweise verfügte das Kloster in der Marktstadt Ettenheim nur noch über eine „curia" und
zwei Drittel des Zehnten in der Kirche von Ettenheim.

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