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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 284
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0286
rechte in Euenheim, Wallburg, Burgbach, Grafenhausen, Altdorf, Rust, Kappel
a. Rh., Adelnhofen, Reichenweier, Kippenheim, Ottenheim und Schopfheim.

Nicht auf gewaltsame Annexion zurückgeführt werden können die bischöflich-
straßburgischen Besitzrechte an den Dörfern Orschweier, Kuhbach, Hugsweier,
Nonnenweier und Trisloch, da deren Herkunft urkundlich nachweisbar ist bzw.
vorhandene Quellenhinweise die Möglichkeit der Usurpation ausschalten.

Den Ort Orschweier, der bereits im achten Jahrhundert bischöflich-straßburgisch
war und dessen Zugehörigkeit zum Straßburger Domstift vielleicht aus der Schenkung
des Grafen Ruodhar oder aus den Besitzabtretungen des Alemannenherzogs
Ernst herrühren könnte, überantwortete Bischof Remigius (776—783) im Jahr 778
dem Kloster Eschau im Elsaß12"). Als das Kloster zu Beginn des 14. Jahrhunderts
aufgehoben wurde, fielen der Ort und dazugehörige Besitzungen wieder an das
Hochstift Straßburg zurück129).

Uber den Grafen Ruodhar oder über Herzog Ernst von Alemannien könnte das
Hochstift Straßburg auch in den Besitz von Kuhbach und des Zehnten von Ding-
lingen gekommen sein. Diese beiden Besitzrechte vermachte Bischof Wilhelm I. von
Straßburg am 25. Juli 1035 der Kirche von Burgheim anläßlich ihrer Einweihung
130).

Hugsweier erwarb Bischof Richwin von Straßburg zwischen 913 und 933 durch
Kauf von einem Italiener namens Humfried, um diesen Ort den Brüdern von
St. Thomas in Straßburg überweisen zu können1'1).

Eigentümer des Dorfes Nonnenweier wurde das Straßburger Stift am 15. Januar
1316, als „Berthold von Windecke . . . unserme herren dem bischofe .. . daz dorf
Nunnenwilre und twing unde ban des selben doerfes mit dem gerithe" um „zehene
unde hundert mark loetiges silbers des geweges von Strazburg" verkaufte132). In
demselben Verkauf trat der Ritter auch „Drisloch unde anders, waz er in der
gegen hette mit dem dorf harbraht", Bischof Johann I. von Dirbheim ab.

Auch die bischöflich-straßburgische Besitzherrschaft über das Dorf Ringsheim
kann höchstens teilweise auf der Eroberungspolitik der beiden Straßburger Bischöfe
Otto und Cuno in der südlichen Ortenau beruhen; dies geht daraus hervor, daß
Bischof Berthold II. am 1. September 1347 der Stadt Ettenheim gestattete, den
Walther von Ringsheim gehörenden „teil und die reht, die er hat an dem dorfc
zu Ringesheim" anzukaufen, woraufhin das Dorf dann der Stadt Ettenheim helfen
soll, ihre Steuer zu bezahlen, ohne daß letztere erhöht wird, doch mit dem Vorbehalt
einer Roggen- und Weizengülte, die der Bischof bereits früher auf der
Gemeinde Ringsheim hatte133).

Der Zusammenstellung bischöflich-straßburgischer Besitzungen in der südlichen
Ortenau ist zu entnehmen, daß im Raum Ettenheim ein Besitzschwerpunkt lag.

12«) RcBiStr. I Nr. 56 S. 228. Würdtwein, Nova subs. dipl. VI Nr. 102 S. 235.

12») J. B. Kolb, Lexikon von dem Großherzogtum Baden, Karlsruhe 1813, Bd. III, S. 40.

■ •'») ReBiStr. I Nr. 262 S. 273.

1SI) RcBiStr. I Nr. 130 S. 244/245.

132) Ukde gedr. in: ZGORh 4 (1853), S. 287/88. In der Folgezeit (höchstens aber bis 1394) trugen die
Windecker das Dorf Nonnenweicr vom Hochstift Straßburg zu Lehen (Arch. dep. G 377, fol. 156b).
««») GLA 33/63: Staatserwerb.

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