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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 306
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0308
Das Dorf Niederschopfheim mit der Burg und dem Kirchsatz war ein bischöflich-straß-
burgisches Lehen der Herren von Windeck. Wie aus dem obengenannten Weistum zu
schließen ist, ist dies schon 1276 der Fall.

Der letzte Windecker, der das Niederschopfheimer Lehen besaß, war Hans Reinbold,
der, weil ohne männliche Nachkommen, bewirkte, daß dasselbe seinem Schwiegersohn
Georg von Bach übertragen wurde. Ein Teil des Lehens (3 Viertel Korn, 1 Pfd. 3 Sch.
Pfg. und 36 Kapaunen) vererbte sich in der Windeckischen Familie und wird in den
Lehenreserven von 1441, 1486, 1502, 1588 erwähnt (Straßburger Bezirksarchiv).

1277, Mai 3 (oder September 14). Malberg. Herr Brun von Windeck ist als gerolds-
eckischer Lehensmann Zeuge und Mitsiegler bei der Teilung der Herrschaft Geroldseck
zwischen Heinrich von Veldenz und den Brüdern Walter und Heinrich von Geroldseck.
Am heiligen Kreuzestag 1277. Reinhard, Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldseck
(1766) II (Urkundenbuch) S. 38.

1279, Mai. Weistum und Vertrag über den Wald von Hausgereut (Hugesgeruite)
zwischen den Stiftsherren von st. Thomas zu Straßburg und denen von Windeck, auch
den Hubern gemeinlich von Hugesgerüte, darüber etwie Diebe manigerhand Krieg und
viel Atzung ufferstanden. Das st. Thomasstift setzt den Hubmeier und hält zwei Hubgerichte
, bezieht Brenn- und Bauholz zu seinem Bedarf. Es sind 8 Huber, die ihre Huben
vom Stift zum Erbe haben. Es siegeln das Kapitel, die von Windeck und namens der
Huber der Vogt, der Herr von Lichtenberg. Schmidt, Hist. du chapitre de S. Thomas.
S. 327. „Die von Windeck" sind wohl Bruno und Kuno von Windeck.

1280, Mai 24. Konrad Wirsing und Adelheid seine Hausfrau vergaben ihren Hof zu
Ebersweier, genannt der Seilerhof, mit allen seinen Zugehörungen zu einem Seelgeret an
das Kloster Allerheiligen. Darauf lastet eine jährliche Gült von 2 Schilling und 2 Kapaunen
, dem Herrn von Windeck zu entrichten. G.L.A. Kopialb. von Allerheiligen I, 247.

1281, (ohne Tag). Uta, die Witwe des Reinbot von Windeck, vergabt an die Klöster
Herrenalb und Lichtental mit Zustimmung ihrer Söhne Reinbot und Bertold, Mönche in
Herrenalb, und ihrer Töchter, Nonnen in Lichtental, sowie der übrigen Erben 20 Mark
Silbers auf dem ihr eigentümlichen Hofgut zu Vimbuch ruhend, zu einer Jahrzeit für
sich und ihren verstorbenen Eheherrn in der Art, daß so lange das Geld nicht entrichtet
ist, die genannten Klöster jährlich 20 Malter Frucht vom Hofgut zu beziehen haben, ja
den Hof selbst mit all seinen Nutznießungen, Rechten und Freiheiten besitzen und bewirtschaften
dürfen. Wenn aber die Erben vor oder auf Georgi eines Jahrs genannte
Summe den Klöstern ausbezahlt und den Hof wieder an sich gebracht hätten, so soll
dieselbe Summe als Zins auf andere Güter gelegt werden, die zwischen der Oos und
Rench lägen.

Sollte eines Jahres die Summe erst nach Georgi bezahlt werden, so sollten die Gotteshäuser
die volle Nutznießung des Hofes für das laufende Jahr behalten und noch dazu
die Einkünfte der Güter, auf welche die 20 Mark gelegt wurden. Der Jahrtag solle auf
Philippi und Jakobi (l.Mai) jährlich begangen und den Teilnehmern an diesem Tag Weißbrot
, Fische und ein größeres Maß Wein vorgesetzt werden. Es siegeln der Abt von
Herrenalb, die Äbtissin von Lichtental und die beiden Brüder Reinbot und Bertold von
Windeck. Dat. a. domini 1281. Abdruck der Urkunde nach einer Kopie in Oberrh.
Zeitschr. VII, 214. Vgl. Mone, Quellensammlung I, 194: Item nobilis domina Utta de
Windecke legavit pro remedio anime sue et viri sui Reinboldi 10 quartalia siliginis, ut in
die anniversarii eorum ss. Philippi et Jakobi pitantia ministretur singulis annis. Quod
datur de curia Vinbuch (Chronik von Lichtental 1245—1372).

Noch im Jahre 1575 befanden sich zu Herrenalb zwei Grabsteine mit windeckischen
Wappen und Inschriften, der eine lag beim Eingang im hinteren Teil des Schiffes der
dortigen Klosterkirche, der andere im Kreuzgang des Kapitelhauses. Windeck. Kopialbuch
S. 74 und 75 (Freiherrl. von Gaylingsches Archiv zu Ebnet).

1283 (ohne Tag). Friedrich, Burggraf von Nürnberg, macht bekannt, daß nach dem
Schiedsspruch des Königs Rudolf jeweils nur einer aus dem Windeckischen Geschlechte die

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