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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0252
Im Jahre 1494 verpfändete Gangolf das zur Herrschaft Schenkenzell gehörende Tal
Reinerzau an das Kloster Alpirsbach und im selben Jahr „um merklicher Notdurft willen"
das Fischwasser zu Schenkenzell um 270 Gulden an dasselbe Kloster. Dieses hatte schon
im Jahre 1377 das Vogteirecht im Tal zu Reinerzau von Heinrichs von Geroldseck Witwe,
Anna von Ochsenstein, erworben. Reinerzau kam nie mehr zur Herrschaft Schenkenzell
zurück, obwohl deren nachmalige Besitzer die Grafen von Fürstenberg hierzu alle Anstrengungen
machten.

Im Jahre 1494 zahlte Graf Wolfgang von Fürstenberg an Gangolf 200 Gulden für
Romberg „vnd schloß gut zu Schenckenzell". Auch erhielt er von diesem das Wieder-
einlösungsrecht der Pfandgüter, nämlich alle Wasser zu Schenkenzell, ablösbar mit 320
Gulden, mit 800 Gulden die „aigenschaft statt vff der Renhartern (Reinerzau), damit die
ganntz zu lösen ist" und mit 60 Gulden Hauptgut den Löwenbach (Leubach), Hegbach
(Heubach) und Kugbach (Kuhbach).

Gangolf kam aus der Geldmisere nicht mehr heraus. Seine Gläubiger in Straßburg bedrängten
ihn allzu heftig. Am 13. Dezember 1497 wandte er sich an Wolfgang Graf zu
Fürstenberg mit der Bitte, ihm wegen der hohen Schulden, die er bei dem Straßburger
Bürger Jäger, bei Hans von Neuneck und andern hatte, zu helfen. Er versprach, ihm dafür
die Herrschaft Schenkenzell zu verpfänden und bat ihrer großen Notdurft halber um Auszahlung
des Geldes in einer Summe. Der Graf ging auf diesen Vorschlag ein. Die Stadt
Wolfach wurde für 1000 Gulden Hauptgut sein Bürge, die er von Jakob Mügen, Bürger
in Straßburg, aufnahm. Der Kaufbrief wurde am 20. Januar 1498 ausgestellt. Die Herrschaft
Schenkenzell mit Kaltbrunn, Kuhbach und allen andern Tälern und Höfen, mit
hoher und niederer Gerichtsbarkeit und aller Zubehör, einschließlich der verpfändeten
Stücke gingen an Graf Wolfgang als Eigentum über. In den Kauf waren nicht einbegriffen
das Schloß Schenkenzell, die Kastvogtei zu Wittichen, die Wiedereinlösung der dem Kloster
Alpirsbach verpfändeten Wasser zu Schenkenzell und Reinerzau, für welche der Graf das
Vorkaufsrecht erhielt. Die Kauf summe von 1400 Gulden war bezahlt. Aus besonderer
Freundschaft gestattete der Graf den Verkäufern und ihren Erben die jederzeitige Wiedereinlösung
nach halbjähriger Vorauskündigung. Graf Wolfgang ließ sich diesen Kauf von
dem Landgericht zu Stockach am 15. Juni 1498 und am 5. August 1498 von König
Maximilian in Freiburg i. Br. bestätigen.

Schon zwei Jahr später, am 7. Juni 1500, mußte Gangolf auch das Vorbehaltsgut
, das Schloß Scbenkenzell und die Kastvogtei zu Wittichen um 920 Gulden an
Graf Wolfgang verkaufen. König Maximilian bestätigte auch diesen Verkauf am
18. August 1500 in Freiburg. Auch hierfür hatte der Graf das Geld von dem
Straßburger Bürger Erhard Wurmser aufgenommen. Er hatte eben mehr Kredit
als der fast völlig verarmte Geroldsecker. Die Untertanen der Herrschaft Schenkenzell
wurden nun ihres Treueides gegenüber ihren bisherigen Herren entbunden.
Sie schworen am 20. Januar 1503 dem Grafen Wolf gang und dessen Erben die
Treue zu halten, dessen Nutzen zu fördern, Schaden abzuwehren und willige
Untertanen zu sein. Für die Herrschaft Schenkenzell brach damit eine neue Zeit
heran. Nachdem im Oktober 1506 Gangolf (er starb 1523 und wurde zu Wittichen
neben seiner Gemahlin begraben), seine Gemahlin Kunigunde und ihr Sohn
Gangolf (IL) auf das Wiedereinlösungsrecht an der Herrschaft Schenkenzell für
sich und ihre Erben verzichtet hatten, wurde diese der fürstenbergischen Herrschaft
Kinzigtal einverleibt.

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