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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0271
Klosters. Im Jahre 1327 gaben Georg Graf von Veldenz und Walter von Hohen-
geroldseck dem Kloster das Patronatsrecht über die Kirche zu Roßberg (Kaltbrunn
) und am 2. November 1331 dasselbe Recht über die Kirche in Schenkenzell,
was am 11. Juli 1337 von Nikolaus, Bischof von Konstanz, dem Kloster „Wide-
chen" bestätigt wurde. Die wichtigste Schenkung erhielt das Kloster am 20. Januar
1348 von Walter von Hohengeroldseck und seinen Söhnen Heinrich und Georg.
Das Kloster bekam die Wälder rings um das Witticher Tal bis hinauf auf die
Wasserscheiden (schneeschlaipfi) gegen den Heubach und das Kaltbrunner Tal.

Schon zuvor, mit Urkunde vom 29. September 1344, hatte Walter dem Abt
Bruno Schenk und dem Konvent des Klosters Alpirsbach für 100 Pfund die
Fischenz „in Renhartsowe bis zum Brücklein bei dem Burgstall Witchenstein"
versetzt. Gleichzeitig gab der von Hohengeroldseck dem Abt für sein Leben lang
das Jagdrecht in den geroldseckischen Waldungen östlich des Wolftales. Nachmals
ging das ganze Reinerzauer Tal in den Besitz des Klosters Alpirsbach über.

Die Burg Wittichenstein war für die Verwaltung des so geschmälerten Besitzes
überflüssig geworden. Wohl hören wir im selben Jahre (1344) nochmals „ain halb
mile von Schenkenzell ain bürg, hieß Wickestain". Diese Bezeichnung führte damals
auch das Tal, ja selbst das Kloster Wittichen, 1327 „monasterii in Widechen-
stain", 1332 und 1336 Kloster zu Widchenstain und noch im Jahre 1517 hören
wir von dem „berg und bergwerkh zue und by dem gottzhuss genannt inn
Wittechenstain".

Das Tal mit der Burg und dem Kloster Wittichen blieb hohengeroldseckischer
Besitz bis zum 20. Januar 1498. An diesem Tage verkauften Gangolf, Herr zu
Hohengeroldseck und Schenkenzell, und seine Frau Kunigunde, geborene Gräfin
von Montfort, ihre Herrschaft Schenkenzell mit dem Kaltbrunner Tal, noch ohne
die Burg Schenkenzell und die Kastvogtei des Klosters Wittichen, an den Grafen
Wolfgang von Fürstenberg für 1400 Gulden. Schon zwei Jahre später, am 7. Juni
1500 konnte Graf Wolf gang auch das Vorbehaltsgut, die Burg Schenkenzell und
die Kastvogtei des Klosters Wittichen für 920 Gulden erwerben. Beide Verkäufe
geschahen mit dem Recht der Wiedereinlösung. Im Oktober des Jahres 1506 verzichteten
Gangolf, seine Gemahlin Kunigunde und ihr beider Sohn Gangolf (II.)
auf die Wiedereinlösung und das Rückkaufsrecht für sich und alle ihre Erben.
Damit waren diese Herrschaftsgebiete endgültig fürstenbergisch geworden. Bei
diesen Kaufabschlüssen fand die Ruine Wittichenstein keine Erwähnung, sie war
unbedeutend geworden. Sie und die Gemeinde Kaltbrunn wurden ein Teil der
fürstenbergischen Herrschaft Kinzigtal und blieben dies bis zum Jahre 1806, in
welchem Jahre diese Herrschaft dem Lande Baden einverleibt wurde.

Der Burgfelsen mit der Ruine oder Burgstelle des „Wittichensteins" gehört heute
zu dem Waldgebiet der Standesherrschaft Fürstenberg.

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