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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0300
Wer der Erbauer der Burg Schiltach war, läßt sich nicht einwandfrei feststellen.
Ein Adelsgeschlecht, das sich ursprünglich „von Schiltach" nannte, ist nicht nachweisbar
. Erst später führten die Herren von Teck und von Urslingen zusätzlich
das Prädikat „Herren von Schiltach". Jener Hugo von Schilteck, der um die Jahre
1270 und 1280 mehrfach erwähnt wird und irrtümlich mit der Burg Schiltach in
Beziehung gebracht wurde, stammt von der Burg Schilteck im Schiltachtal bei
Schramberg. Er hatte mit unserer Burg nichts zu tun. Auch der Edelherr Fritz von
Scilach (Sillach), der in den Jahren 1355 bis 1368 als Banner- und Reiterführer
im Kriegsdienst des Kirchenstaates in Oberitalien stand, ab 1364 war er im Dienst
der päpstlichen Verwaltung in Bologna tätig, kann nicht mit Sicherheit nach
Schiltach verwiesen werden. Schiltach Burg und Stadt waren damals im Besitz
der Herzöge von Teck. Die Möglichkeit, daß er ein Herr aus diesem Geschlecht
war, besteht. Sein Verzicht auf den Herzogstitel wirft aber hierfür Zweifel auf.
Auch Fulzo von Schiltach, dessen Tochter Adelheid im Jahre 1322 auf Anordnung
König Ludwigs eine Pfründe von dem Kloster Oberndorf erhielt, muß dem damals
schon verarmten Geschlecht der von Teck zugewiesen werden.

Schiltach wurde im Jahre 1275 erstmals als Pfarrort, der zum Dekanat Kürn-
bach gehörte, erwähnt. Fast 100 Jahre später, 1371, hören wir zum erstenmal von
„Schiltach Burg und Stättlein". Das ist für einen so wichtigen Platz in der Geschichte
des oberen Kinzigtales eine reichlich späte Erwähnung. Der Grund hierfür
mag in ortsgeschichtlichen Gegebenheiten zu suchen sein, die hier nur angedeutet
werden können, einer späteren Betrachtung aber wert sind.

Im Jahre 1375 wurde die Burg „vestin Schiltach", 1381 „Schilttach die bürg",
1395 „Veste Schiltach", 1435 „die vesti Schiltach", 1534 „schloß Schilltach", 1591
„Schloß Schilltach", 1592 „landsehr", 1643 „das Berghaus", 1709 „das Schiltacher
Bergschloß", 1720 „Schloß zu Schiltach", 1825 „Schloßruine zu Schiltach" genannt.

Die Herrschaft Schiltach2)

Die Herrschaft Schiltach umfaßte ein Gebiet, das heute zu den Gemarkungen
der Gemeinden Schiltach und Lehengericht gehört. Die Grenze derselben begann
im Nordosten an der Einmündung des Kaibaches in die Kinzig (336,8 m), zog den
Kaibach hinauf zum Leinbächle, zur Willenburg, Breitreute (735,6 m), über die
Geishalde und Hinterhalde hinab in den Hinter Erdlinsbach (422,9 m), dann
über den Rubstock hinauf auf die Riesen (712,5 m), und durch den Reitzenwald
hinab in die Schiltach (392,6 m). Steil zog die Grenze hinauf auf den Teufelskopf
(664,2 m), über den Lehenwald (825,1 m) zum Kienbronn, Kahlenberg (839,0 m),
Mooskapf (842,5 m), Mosenmättle (771,1 m), den Vorder Erdlinsbach hinaus in
die Kinzig (ca. 294,0 m) und in dieser als Herrschaftsgrenze hinauf zur Kaibachmündung
. Es ist ein Waldgebiet mit steilen Bergen und vielen tiefeingeschnittenen
Tälern. Granit und Buntsandstein prägten sein Gesicht. Man nannte im 16. Jahrhundert
das so umschriebene Waldgebiet auch den „Schiltacher Forst".

2) Die Bezeichnung „Herrschaft" steht der Burg und Stadt Schiltach mit Zugehörde sinngemäß nicht zu,
da sie nie eine eigene „Hoheit und Herrlichkeit" besaßen. In Anlehnung an ältere Arbeiten über Schiltach
wurde in der vorliegenden Abhandlung das Wort „Herrschaft" beibehalten bzw. übernommen.

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