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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0313
1828 wurde von der Domänenkammer erneut der Abbruch der Ruine gefordert.
Man begründete dies damit, daß gerade von der als besonders fest bezeichneten
Südmauer ein Stück eingestürzt sei und einzelne Steine davon bis hinab in den
Mühlenkanal gerollt seien. Die badische Regierung ordnete daraufhin im Spätjahr

1828 den Abbruch der Burgruine Schiltach an. Damit war der hartnäckig geführte
Streit um deren Erhaltung entschieden, über die Ruine war das Todesurteil gesprochen
worden.

Die Burg wird geschleift

Eine kleine Verzögerung in den Abbruchmaßnahmen trat vermutlich dadurch
ein, weil mit Erlaß des Badischen Staatsministeriums in Karlsruhe vom 29. April

1829 die Stadt Schiltach und das Lehengericht von dem Amt Wolf ach getrennt und
dem Amt Hornberg zugeteilt wurden. Alsbald schrieb man die Abbrucharbeiten
zur Vergebung aus. Zwei Schiltacher Bauunternehmer erhielten den Zuschlag. Sie
übernahmen den Abbruch der Ruine im Akkord. In den Jahren 1829 und 1830
wurden die Mauern niedergerissen. Dabei wurde der Sohn des einen Unternehmers
von einer einstürzenden Mauer erschlagen. Er war das letzte Opfer, das
die Burg Schiltach und ihre so unrühmlich geschleifte Ruine forderte.

Im November 1830 war die Arbeit beendet. Man hatte alles Mauerwerk bis
in die Fundamente hinab abgebrochen und nur das übriggelassen, was heute an
der Burgstelle feststellbar ist. Aus der Sicht der Burgenfreunde war es damals doch
eine pietätlose Zeit, in der man nicht gewillt war, die Gelder aufzubringen für die
Erhaltung der letzten sichtbaren Zeugen aus der heimatgeschichtlichen Vergangenheit
. Schade, solche Fehler sind nicht wiedergutzumachen.

Im Jahre 1930 hat die Stadtverwaltung Schiltach die Burgstelle auf dem Schloßberg
von der Domäne käuflich erworben. Die Wege auf den Schloßberg wurden
ausgebessert, auf der Burgstelle entstand ein geräumiger Platz für festliche Veranstaltungen
, Ruhebänke laden zum besinnlichen Verweilen ein, und so wurde der
Schloßberg in das Erholungsgebiet des aufstrebenden Luftkurortes Schiltach einbezogen
.

Sage: Die weiße Schloßjungfrau

Vor vielen, vielen Jahren sah man in gewissen Nächten oben auf dem Schiltacher Schloßberg
eine lichte Erscheinung, in weiße wallende Gewänder gehüllt, einsam auf den Wegen
wandeln. Es war die geisterhafte Schloßjungfrau. Auf leisen Sohlen schritt sie ihres
Weges, oft bis zu den rückwärtigen Höhen hinauf. Oft wurde sie von nächtlichen Wanderern
gesehen. Sie ging aber den Menschen immer scheu aus dem Wege. Manchesmal saß
sie irgendwo auf einem Stein und sang schwermütige Lieder vor sich hin. Auch dabei
wurde sie öfters belauscht und auch gefragt, warum sie als Geist umgehen muß. Doch hatte
sie nie ihr Geheimnis gelüftet, nie ihr woher und warum den Menschen anvertraut.

Nur einmal stand sie Rede und Antwort. Aus dieser war zu entnehmen, daß sie einst
zu Lebzeiten eine hartherzige Seele hatte und an den Untertanen ihren Mutwillen und
ihre Bösartigkeit ausließ. Zur Sühne müsse sie nun als Geist ihre Schuld büßen.

Eines Nachts saß sie wieder am Wege oben hinter dem Schloß. Ein verspäteter Wanderer
kam die Steigstraße herab. Er hatte die Schloßjungfrau schon oft gesehen und hatte ihrem
Gesang gelauscht, so auch jetzt. Ergriffen von soviel Unglückseligkeit faßte er sich ein

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