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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1970/0341
bisher gemeinsam besessenen Besitz. Gangolf erhielt Romberg, Schenkenzell, die Kast-
vogtei des Klosters Wittichen und das Lösungsrecht der damals verpfändeten Herrschaft
Loßburg mit Wittendorf.

Durch die Fehden, welche Gangolfs Vater Diepold (I., gest. 1461) und der Bruder Die-
pold (IL, gest. 1499) geführt hatten, waren die Hohengeroldsecker in schwere Schulden
geraten. Sie mußten Stück um Stück ihres einst so stattlichen Besitzes verpfänden und
verkaufen.

Im Jahre 1472 hatte Gangolf von Hans Mollenkopf vom Ryse 1000 Gulden aufgenommen
. Dafür mußte er demselben die Herrschaft Romberg mit dem Schloß und aller
Zugehörde, auch die beiden Kirchensätze zu Schapbach und St. Roman verpfänden. Dies
geschah mit dem Vorbehaltsrecht der Wiedereinlösung. Auf Betreiben seines Bruders Diepold
(sie trafen deshalb im Jahre 1478 eine Abmachung) löste Gangolf die Herrschaft
Romberg wieder ein.

Doch nur kurze Zeit konnte er diesen Besitz halten. Die Schulden drückten zu sehr.
Seine Heirat mit Kunigunde von Montfort hatte ihn von diesen Lasten nicht befreit. Man
weiß, daß Gangolf und seine Familie zeitweise in großer Armut lebten. Die Herrschaft
Romberg mußte erneut verpfändet bzw. verkauft werden. Käufer war Melcher von
Schauenburg. Für den Preis von 1300 Gulden fand am 22. April 1488 Schloß und Herrschaft
Rumberg mit aller Obrigkeit, Gerechtigkeit, Gebot und Verbot, ausgenommen „die
ärtz", die sich Gangolf vorbehielt, einen neuen Besitzer. Auch dieser Verkauf geschah mit
dem Vorbehaltsrecht der Wiedereinlösung.

Der Verkauf kam den Grafen Heinrich und Wolfgang von Fürstenberg sehr ungelegen.
Sie bedrängten Gangolf, den sie ihren Vetter nannten, die Pfandschaft alsbald wieder einzulösen
. Der von Schauenburg wollte die Kündigung aber nicht annehmen. Erst ein
Schiedsspruch durch den Hauptmann der Ritter des St. Georgsschildes, Georg von Ehingen,
brachte eine Einigung zustande, so geschehen in Tübingen am 3. November 1489. Der von
Schauenburg gab die Herrschaft Romberg zurück und löste am 18. Dezember 1489 deren
Untertanen von dem ihm geleisteten Eid.

Nun verkauften am 19. Februar 1490 Gangolf und seine Frau Kunigunde an den
Grafen Wolf gang für 1500 Gulden Hauptgut und 75 Gulden jährlichen Zins ihre Herrschaft
Romberg mit dem Schloß, die Gülten im Übelbach, Oberlangenbach, St. Roman,
Holdersbach u. a. O., ausgenommen die Erzbergwerke, mit dem Vorbehaltsrecht der
Wiedereinlösung. Auch den Wildbann zwischen dem Wolftal und Schenkenzell-Wittichen
behielten die Verkäufer.

Am 21. Februar 1490 versicherte Gangolf dem Grafen Wolfgang, daß er die Pfandschaft
Romberg nicht mehr in die Hände des von Schauenburg kommen lasse und entband
am 23. Februar 1490 den Vogt, das Gericht und alle Untertanen zu Romberg von ihren
Pflichten und Eiden gegen ihn und alle seine Erben.

Schon am 1. März 1490 ließ sich Graf Wolf gang durch seinen Amtsschreiber Andreas
Kötz von Wolfach von den Untertanen den Huldigungseid leisten. In dem Verzeichnis
hierüber werden 37 „manßnamen" genannt.

Im August desselben Jahres trat Graf Wolfgang als Lehensherr von Romberg auf. Er
gab dem Hans Dibelfuß zu einem rechten Erblehen das Schrempengut, das Sägwasser und
die Säge, alles bei der Burg Romberg gelegen gegen eine jährliche Zahlung von 1 Pfund
5 Schilling Pfennige mit der Auflage, den im Romberger Gebiet ansässigen Leuten ihr
Holz zu sägen, bevorzugt gegen auswärtige Kunden.

Noch stand Gangolf von Hohengeroldseck das Wiedereinlösungsrecht zu. Allein, hierzu
fehlte ihm das Geld und der Kredit. Am 30. März 1491 versprachen Gangolf und seine
Frau Kunigunde dem Grafen, daß sie in den nächsten 15 Jahren die Herrschaft Romberg
nicht eher einlösen werden, bis auch die Herrschaft Loßburg, die derselbe Graf damals
als Pfand besaß, von ihnen eingelöst sei.

Der Rückkauf der beiden Herrschaften war aber für die Hohengeroldsecker aussichtslos
geworden. Deshalb verzichteten Gangolf und seine Frau für sich und alle ihre Erben am
10. Februar 1499 auf das Wiedereinlösungsrecht an der Herrschaft Romberg zugunsten

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