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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
51. Jahresband.1971
Seite: 209
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wesen, die Wirtschaft und den Verkehr und ein Besteuerungsrecht. Seit der Reichs-
defensionalverfassung von 1681 oblag den Kreisen auch die Zusammenfassung
des Reichsmilitärs in ihren Gebieten. Auf der Städtebank des Kreistages, der im
Mai oder Juni jeden Jahres in Ulm zusammentrat, saßen die Vertreter Offenburgs
nach Aalen und Bopfingen an drittletzter Stelle vor Gengenbach und Zell a. H.
Der Schwäbische Kreis wollte sich ein genaues Bild verschaffen von dem Vermögensstand
und der Leistungsfähigkeit seiner Mitglieder. Der Offenburger Magistrat
sollte, um Vergleichsmöglichkeiten zu haben, auch über die Verhältnisse in
den Jahren zwischen 1511 und 1521 sowie 1673 bis 1683 berichten. Er erklärte
jedoch, diese vergleichenden Angaben nicht machen zu können, weil die alten
Steuerbücher, Lohnrechnungen und viele andere Dokumente und Briefschaften in
dem „anno 1689 von denen königl. französischen Trouppes erlittenen allgemeinen
Statt-Brandt durch das Feuer verzehrt" worden seien. Die aus den Jahren 1702
bis 1720 stammenden Berichte enthalten Angaben über Einkünfte und Ausgaben
der Stadt sowie Verzeichnisse der Bürger, ihrer Häuser und Güter, ihres Wertes
und des Viehstandes.

Die Berichte über den städtischen Haushalt

Der Bericht aus dem Jahre 1702 lautet folgendermaßen:

„Die mitten in der oesterreichischen Landvogtey Ortenau gelegene Statt hatte sowohlen
bey guhten als dermahlen üblen Zeiten nichts anderes als was die aufrechtstehenden,
anjetzo darniderligende Mauren in sich beschließen, außer selben Distrikts aber nicht einen
einzigen Burger, Bauern oder Unterthanen, weniger ein Dorff, Marckflecken, Meyerhoff
oder Weyler. Ja es muß noch zwey österreichische Mühlinnen auf deren Mauern, Grund,
Boden stehend laiden. Von den 136 Burgern kaufen alle außer 4 oder 5 das Brot oder
Frucht. Sie wohnen meistens in Kellern und verbrannten Hofstätten, leben elendiglich,
müssen die größte Not leiden, da sie mit ihrer Handarbeith, welches ihr einziges Benefi-
cium noch übrig ist, ihre Nahrung ganz schwer gewinnen, infolgedessen der Obrigkeit
auch nicht einen Pfennig geben können. In guten, friedlichen Zeiten gaben sie aber alljährlichen
die gewöhnliche Steur, so ohngefähr ertragen 600 fl.

Ausser dieser Steur ist von denen Gemeinen Burgeren nichts zu erheben gewesen, weniger
noch zu erhalten außer einigen Frondiensten etc. Von Waldungen und Büschen wird kaum
soviel genoßen alß sie ertragen, weilen selbe wegen der dazu bestellten Förstneren mithin
ein mehreres fordern. Kein nutzbarer Weiher, Teich oder Fischwasser seindt vorhanden.
Drittens findet sich eine Schaffney oder sogenannte Zinßmeisterey bey gemeiner Statt,
sie besteht in Bodenzinsen, die jährlich 150 fl. erträgt.

Die vier vorhandene arme Würth, deren keiner annoch mit einer rechten Behausung oder
accomodation versehen, zahlen jährlich ein Umbgeld von höchstens 400 fl.

Das Fleisch-accis — oder Umbgelt — vom Pfund 2 Loth, macht das ganze Jahr 300 fl.
Becken- oder Brotaccis im Jahr 200 fl.

Brucken- oder Wegzoll bei allen 3 Thoren 320 fl. Das Holz zu den Brucken nimmt den
ermelten Betrag weg. Außerdem partizipieren zwei Edelleuth (die elsässischen Adelsfamilien
von Müllenheim und Avolsheim) das Drittel an diesem Zoll.
Wochenmarkt- und Fruchtzoll 60 fl.

An Wein-, Frucht- und anderen Zehnten hat die arme Statt gar nichts.
Er gehört dem Straßburger Domkapitel.

14 Ortenau 1971

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