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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0051
rocke Stilzüge ankündigt und, indem sie statt zur Gemeinde nun zum Einzelnen
spricht, dabei Zeugnis ablegt von dem Entstehen einer neuen, emotionalen Subjektivität
.

Der Versuch, ein mittelalterliches Bildwerk — gewiß eines von vielen, wenn auch
nicht eben das geringste — als typisches im größeren Rahmen seines historischen
und regionalen Kontextes vorzuführen, hat die Grenzen zwischen Kunst, Literatur
, Theologie usw. notwendigerweise mißachten müssen. Nur so konnte dessen
Ort annähernd bestimmt werden, im ausgehenden Mittelalter des 14. und
15. Jahrhunderts, welches umgekehrt nur von seinen Denkmälern her als Geschichte
sich erschließt4.

Regesten der Herren von Windeck von 1360—1373

Von Otto Gärtner

1360—1370. In der Liste der Straßburger Lehensträger wird um diese Zeit mehrfach genannt
Herr Johannes von Windeck: „dis sint die lehen, die das schultheissendum git
jores: Item hern Johans von Windecke in Kalbesgassen zu jeder fronvasten 15 sol. ... dis
sint die lehen, die man alle jor zu winachten git an dem zolkelre zu Strasburg. Item Hans
von Windecke 21/* lib. minre 23 den". Straßb. Urkb. II. Hälfte S. 195. 196. 233. 237.
Um 1360. „Her Reinbolt von Windecke, kilchherre zu Schopfheim (Niederschopfheim),
is burger zu Lare uf Walters hus von Tutenstein, daz siner muter was". Lahrer Bürgerbuch
S. 22.

Um 1360. Bischof Johannes von Straßburg überträgt die Lehen vom Stift Straßburg, die
Ritter Johannes Erb über Breusch von Straßburg innegehabt, auf dessen Enkel Ritter
Johannes von Windeck, Sohn des Berthold von Windeck und der Gertrude Erb, Tochter
des Johannes Erb. Inseriertes Regest aus einer Urkunde vom 3. Februar 1415. — Der
Straßburger Bischof, der hier in Betracht kommt, ist Johannes II. von Lichtenberg (1353
bis 1365).

1361 September 13. Künzelin von Winterthur bestimmt, daß, falls er ohne Leibeserben
sterben sollte, sein Lehen, darunter auch solche von den Herren von Windeck, an die
Söhne des Thomas Lenzel von Kehl, seinen Neffen, fallen sollten. Kindler von Knobloch,
Oberbad. Geschlechterb. II, 490.

1361 Oktober 2. Lehenrevers des Heinrich von Gerolseck-Lar gegen Burggraf Friedrich von
Nürnberg über die Stadt Stollhofen und die Vogtei Schwarzach. Samstag nach Michelstag
Vgl. Ruppert, Geschichte der Mortenau (1882) I, 104 f.

4 Von diesem Thema, auch unter Berücksichtigung der germanischen, höfischen und griechisch-byzantinischen
Einflüsse, handeln W. Pinder (Die dichterische Wurzel der Pietä, in: Gesammelte Aufsätze, 1938) und
W. Lipphardt (Studien zu den Marienklagen, Marienklage und germanische Totenklage, in: Beiträge zur
Geschichte der deutschen Sprache und Literatur 58/1934) neben anderen — zwar zu großen Teilen überholt
, aber als Bestandsaufnahme der Quellen noch zu gebrauchen. Dort findet sich vollständigeres Material;
hier jedoch ging es um ein methodisches Beispiel aus gegebenem Anlaß, unter regionalhistorischem Aspekt.

* Regesten von 1190—1349 in »Die Ortenau" 49 (1969), von 1350—1359 in Bd. 51 (1971). Aus dem Nachlaß
des 1917 verstorbenen Pfarrers Karl Reinfried.

4 Ortenau 1972

49


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