http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0072
Damit ist festgestellt, daß der Kreis der für die Lokalisierung dieser Adligen in
Frage kommenden Hausenorte weitergefaßt und nicht auf Hausach beschränkt
werden darf. Dieses stellt nur eine Möglichkeit unter anderen dar, die zu untersuchen
ist. Bis dahin muß das Problem offengelassen und abgewartet werden, ob
sich genauere Anhaltspunkte ergeben.
Dazu ist die Befragung der lokalgeschichtlichen Verhältnisse in und um Hausach
erforderlich. Glücklicherweise gestattet die Quellenlage Aussagen, die schon für
das 11. und 12. Jahrhundert ein abgerundetes Bild ergeben. Jene „ecclesia quae
est apud Husen", die im Jahre 1148 von Friedrich (III.) von Wolf ach an St. Georgen
tradiert wurde, bringt die erste gesicherte Nennung Hausachs19. Viel weiter
zurück läßt sich noch die nähere Umgebung dieser Kirche erschließen. Schon 1091
werden die wenig unterhalb gelegenen Täler des Sulzbach, Adlersbach und ein
„Swinbach" genannt20. Der letztere konnte bisher noch nicht identifiziert werden21
, seine Lage ist jedoch bestimmbar. Die Quelle gibt eine geographische Abfolge
von linken Zuflüssen der Kinzig, und zwar flußabwärts. Hier folgt auf den
Adlersbach am Schwiggenstein das „Gschweibächle", heute ein dünnes Rinnsal.
Auch sprachlich steckt in diesem Namen noch der „Swinbach" von 1091, ein Beleg
des 14. Jahrhunderts sagt „Geswigenbach" 22. Geographische und sprachliche
Gründe sprechen in gleicher Weise für die Richtigkeit dieser Identifizierung, so daß
der „Swinbach" wiedergefunden ist.
Auch die andere Seite der Kinzig wird sehr früh aktenkundig. 1092 hört man vom
„Einbac", der Hausach gegenüber in den Fluß mündet23. Um 1139 schließlich wird
auch der Fischerbach erwähnt24. Bevor 1148 dann die Hausacher Kirche nachweisbar
wird, ist das ganze Gebiet um sie herum schon bekannt und quellenmäßig zu
fassen.
Als seine Besitzer werden überraschenderweise nicht einheimische Adlige, sondern
jeweils Herren von Wolfach genannt, die hier „areas", „beneficia", „praedia",
einen „forestum" und schließlich die Kirche am Hauserbach besitzen. Zwar wurden
diese Güter nach und nach an die Klöster St. Georgen und Alpirsbach tradiert,
doch kann kein Zweifel bestehen, daß sie ursprünglich den Herren von Wolfach
gehört haben. Ihre Herrschaft reichte mindestens bis zur alten Diözesangrenze am
Schwiggenstein und Fischerbach, schloß also das Gebiet um Hausach mit ein. Dort
besaßen sie sogar eine Kirche, die als Pfarrmittelpunkt diesen unteren Teil ihrer
19 Ebda., S. 1022. Vgl. dazu H. Harter, Schenkung, a. a. O., S. 233. Die Burg und Stadt Hausach gehören
dagegen erst ins 13. Jahrhundert, vgl. H. Harter, Rotmannus, a. a. O., S. 11. Auf die Frage ihrer
Gründung soll in einem anderen Zusammenhang eingegangen werden.
20 MG SS XV, 2, S. 1022: „beneficia sita locis quae vocantur Sulcibach et in Arnoldesbach et in Swinbach."
21 H. Wollasch sucht ihn in Welschensteinach und hat dafür einen Beleg von 1330 „ze Sweinherhuser" bei
der Hand, Wollasch, Anfänge, a. a. O., S. 35, Anm. 154. Im Zusammenhang der Quelle ist diese Gegend
aber zu weit abgelegen.
22 Fürstenbergisches Urkundenbuch Bd. 2, S. 325. Der hier erwähnte „Hans Geswigenbach" ist als Inhaber
des einstmals in diesem Tal gestandenen Hofes anzusehen. Vgl. dazu Franz Schmieder, War der Schwiggenstein
Grenzburg oder nur Grenzpunkt?, in: Offenburger Tageblatt vom 3. 7. 1971.
23 MG SS XV, 2, S. 1016.
24 Vgl. H. Harter, Schenkung, a. a. O., S. 225, 242.
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