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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0073
Herrschaft versorgte. Sie besteht als „Dorfkirche" heute noch, ein romanisches,
Tympanon mit der Kreuzigungsszene dürfte aus der Erbauungszeit im 11. Jahrhundert
stammen25. Als Bauherren kommen nur die Adligen von Wolfach selber
in Frage, denn die Dorfkirche stand inmitten ihres Territoriums und gehörte ihnen
kraft Eigenkirchenrechts, wie aus der Schenkung von 1148 hervorgeht.

Die Besitz- und Herrschaftsrechte, die in den frühesten Quellen in und um Hausach
deutlich werden, befinden sich in den Händen der Herren von Wolfach. Genau
zu dieser Zeit, vom Ende des 11. bis in die Mitte des 12. Jahrhunderts, sollen aber
die „Herren von Hausach" hier gesessen und „aufgetreten" sein. Wäre die Überlieferung
nicht so gut, dann könnte man sich mit der gleichzeitigen Existenz dieses
Geschlechts eher abfinden. Aber in keinem der damaligen Rechtsgeschäfte, die
gerade auch „Husen" betrafen, ist von einer solchen Familie die Rede. Kein „Herr
von Husen" wurde gefragt, als man die dortige Kirche verschenkt hat, keiner hat
an den Gütervergabungen in der nächsten Umgebung mitgewirkt und sei es nur,
daß er als Zeuge zugezogen worden wäre. Nirgendwo haben die Herren von
Wolfach irgendwelche Beziehungen zu „Herren von Husen", die ihre nächsten
Nachbarn, wenn nicht Mitinhaber der Herrschaftsrechte gewesen sein müßten.

Einige Forscher haben diese Schwierigkeit bemerkt und die „Husener" als Zweig
der Dynasten von Wolfach ausgegeben26. Dies ist jedoch eine gelehrte Konstruktion
, die genealogisch von keiner Seite gestützt werden kann; weder der Stammbaum
der Wolfacher bietet einen solchen Anhaltspunkt27, noch haben die Adligen
„de Husen" Verbindungen in dieser Richtung aufzuweisen. Allein ihre Herkunftsbezeichnung
ist zu dürftig, um eine solche Behauptung aufrechterhalten zu
können.

Darüber hinaus muß die Existenz einer solchen Familie überhaupt bezweifelt
werden. Wo die Herren von Wolfach die Herrschaft ausgeübt haben, ist kein Platz
mehr für ein zweites selbständiges Geschlecht. Diese Erkenntnis auf Grund der
lokalgeschichtlichen Verhältnisse wird durch das Fehlen weiterer unabdingbarer
Erfordernisse untermauert. Dazu gehört der nicht gegebene genealogische Zusammenhang
der „Herren von Husen" untereinander; die gleiche Herkunftsbezeichnung
allein bringt keine familiäre Zusammengehörigkeit sonst namentlich verschiedener
und zeitlich nicht zusammengehörender Personen zustande. Außerdem
fehlen jegliche Beziehungen dieser bisher für Hausach beanspruchten Adligen zu
unserer Gegend; keiner von ihnen kann mit dem Kinzigtal in Verbindung gebracht
werden, wenn man davon ausgeht, daß „Husen" nicht unbedingt Hausach
zu sein braucht. Daß diese Gleichsetzung sogar falsch ist, hat die Beschäftigung
mit den ortsgeschichtlichen Gegebenheiten schlüssig ergeben. Diese lassen eine
Adelsfamilie „von Hausach" nicht zu, und es ist offensichtlich, daß diese ihre

25 Anläßlich der Restauration wurden 1971 im Kircheninnern Grabungen vorgenommen, die auf eine alte
Chorturmkirche schließen lassen.

26 Kindler von Knobloch, a. a. O., S. 560; E. Bischoff, Burg Hausach, a. a. O., S. 400; K. Hitzfeld, Burg
Hausach, a. a. O., S. 112 bzw. S. 411.

27 H. Harter, Schenkung, a. a. O., S. 234.

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