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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0092
staufischer Zeit sehr umfangreich war. Sie bestand aus rund 30 Dörfern, war verwaltungsmäßig
in die vier Gerichte Ortenberg, Griesheim, Appenweier und Achern
eingeteilt, war über 200 Jahre an Fürsten (badische Markgrafen, Bischöfe von
Straßburg, Pfalzgrafen und Grafen von Fürstenberg) verpfändet und gelangte
in der Mitte des 16. Jahrhunderts mit den drei Reichsstädten Offenburg, Gengenbach
und Zell a. H. an das Erzhaus Österreich, das Träger der Kaiserkrone war,
und gehörte zu den vorderösterreichischen Landen. Verwaltungsmittelpunkt war
die Burg Ortenberg, nach deren Zerstörung (1678) der sog. „Königshof" (Landratsamt
) in Offenburg. 1701—1771 war die Landvogtei mit den drei Reichsstädten
im Lehensbesitz der Markgrafen von Baden-Baden und fiel nach deren Aussterben
wieder an das Erzhaus Österreich zurück. Die Mühlen unterstanden also
dem Oberamt der Landvogtei Ottenau, der die vorderösterreichische Regierung
(bis 1648 in Ensisheim im Elsaß, dann in Freiburg i. Br.) und die vorderösterreichische
Kammer in Waldshut, 1701—1771 die markgräflich-badische Regierung in
Rastatt übergeordnet waren.

Vermutlich waren die beiden Mühlen ursprünglich Eigentum der Stadt; denn in
einem Bericht des Oberamts der Landvogtei aus dem Jahre 1773 ist zu lesen:
„Nach denen in actis sich zeigenden Spuren sind die beede Mühlen bey Offenburg
ehemals eben besagter Statt zugehörig gewesen." Über die Frage, wann und auf
welchem Wege sie in den Besitz der Landvogtei gelangt sind, gehen die Meinungen
auseinander. In dem Privileg des Kaisers Maximilian I. aus dem Jahre
1504, welches die Eingliederung der halben Dörfer Kinzigdorf und Uffhoven in
den reichsstädtischen Gerichts- und Wildbann bestimmte, werden die Mühlen nicht

Die Reichsstadt Offenburg um 1720. Auf den beiden Papierrollen werden unter den Gebäuden drei Mühlen
genannnt: Sie stehen vor der Stadtmauer. Ganz links (Nr. 10) die Ölmühle, in Mitte (Nr. 11) die untere
Mühle, rechts (Nr. 13) die obere Mühle.

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