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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0099
zur Anzeige zu bringen. Über die Zünfte wurde bekanntgegeben, daß das Trinken
in den Mühlen bei 2 Pfund Strafe verboten sei. 1784 wurden zwei Bürgersöhne
wegen Mißachtung dieser Verordnung zweimal 24 Stunden getürmt.

Bau und Zerstörung der Offenburger Stadtmühle

Ende des 17. Jahrhunderts waren beide Parteien des „per saecula fürdauernden
Jurisdictionsstreits" müde und erstrebten eine Änderung. Durch den baufälligen
Zustand der Mühlen veranlaßt und von den vorderösterreichischen Kammerräten
ermutigt, erwog das Oberamt der Landvogtei eine „Transferierung" (Verlegung)
der Mühlen. Am 21. Juli 1684 berichtete es nach Waldshut, in Griesheim gebe es
einen Mühlengutshof, auf dem einst eine Mühle gestanden habe. Eine Schwelle
sei noch festzustellen. Das Kinzigwasser könnte voll ausgenutzt werden. Während
in Offenburg eine Landfeste unter großen Kosten unterhalten werden müsse, sei
eine solche in Griesheim nicht notwendig. Die neue Mühle müßte wesentlich mehr
ertragen und mit vier Gängen versehen werden. An einem Tag könnten 60 bis
70 Viertel Getreide gemahlen werden, in den beiden Offenburger Mühlen wegen
des öfteren Wassermangels nur 40. Der Bau einer Mühle in Griesheim würde die
dauernden Streitigkeiten beenden. Auf den Einwand der Waldshuter Kammerräte,
daß der Neubau hohe Kosten verursachen werde und daß die Kinzig ein „rasend
wildes und sandiges Wasser" sei, antwortete das Ortenauer Oberamt, daß in
Griesheim auf den Mühl-, Teich- und Werkmeister verzichtet werden könne; nur
ein Fruchtmesser, der mit einem niederen Sold zufrieden sei, müsse bestellt werden
. Es meldeten sich einige Bewerber. Dann schweigen die Akten. 1687 griff der
Landvogt Charles Neveu de la Folie die Frage wieder auf und machte darauf
aufmerksam, daß die Ausbesserung der beiden Mühlen soviel kosten würde wie
ein Neubau in Griesheim und daß die Stadt Offenburg den Bau einer Stadtmühle
beabsichtige.

Die völlige Zerstörung Offenburgs im Pfälzischen Erbfolgekrieg (1689) schuf eine
neue Lage. Zwischen der Landvogtei und der vorderösterreichischen Regierung
wurde ein langer Schriftwechsel geführt. Schließlich kam man überein, „bei der
gegenwärtigen Situation bei den Mühlen keine Costen anzuwenden, sondern auf
bessere Zeiten zu warten". Nun griffen die Müller zur Selbsthilfe. Der obere
Müller Heinrich Bronekhant baute mit Hilfe des Appenweierer Vogts Jung auf
eigene Faust einen neuen Mahlgang und reparierte das Gebäude. Das Baumaterial
holte er auf der Burgruine Ortenberg. Dadurch ermutigt, bat der untere Müller
Peter Kurz um die Genehmigung von zwei Mahlgängen und erklärte sich bereit,
wöchentlich ein Viertel Molzerfrucht zu entrichten. Nach langem Zögern gab ihm
die Regierung die Erlaubnis und bestätigte ihn als Müller.

Inzwischen hatte auch die Stadt Offenburg gehandelt. In der Nähe der unteren
Mühle hatte sie eine Säge- und Mahlmühle errichtet, einen Graben ausgehoben
und das Wasser aus dem Mühlbach zum Neubau geleitet. Das Ortenauer Oberamt

7 Ortenau 1972

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