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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0103
bewirtschaftet werden können ernstliche Verhandlungen geführt. Der Landvogt
von Axter gab 1774 der Herrschaft zu bedenken, daß deren Unterhaltung einen
großen Kostenaufwand erfordere. Dazu kam, daß in der Landvogtei die Frondienste
aufgehoben wurden. Das war ein Anlaß, die Mühlen der Stadt Offenburg
zum Kauf anzubieten. Der Rat und die Bürgerschaft sollten gehört werden. Es
war zu überlegen, ob die Erwerbung der Stadt „nicht mehr schädlich als nützlich
" sein würde. Einerseits konnte man hoffen, daß die ständigen „Jurisdictions-
irrungen" und der in den Mühlen widerrechtlich ausgeübte Weinschank aufhören
würden; andererseits waren die ständigen Reparaturen zu bedenken. Der Reichsschultheiß
von Rieneker äußerte sich optimistisch und meinte, die Rechtsstreitigkeiten
hätten die Stadt viele tausend Gulden gekostet, dem gemeinen Wesen würden
weitere Kosten erspart bleiben. Schließlich waren Rat und Bürgerschaft bereit,
für den Kauf zu stimmen, und zwar unter folgenden Bedingungen: Die Mühlen
müßten der Stadt „ohne jede Reservation" als Eigentum überlassen werden. Sie
müßten Zwang- und Bannmühlen bleiben. Weder in Ortenberg noch in Griesheim
dürfte eine Mühle gebaut werden. Zur baulichen Unterhaltung müßte der Stadt
Holz geliefert werden. Die Ortenauer Untertanen müßten in den Mühlen gegen
Eezahlung beschäftigt werden können. Als Kaufpreis könnte die Stadt Teile des
Spitalgutes abtreten. Bald aber erregte ein Schreiben des österreichischen Hofrats
von Plank, das „so spitzfindig und mit sowohl offenbahren als heimlichen prä-
judiciis eingeleitet und angefüllt" war, großes Mißtrauen. Der Stettmeister und
Kanzleiverwalter Sichler wurde mit einem „Gegen-Memoria" beauftragt. Von
Planks Antwort steigerte das Mißtrauen. Der Rat beschloß, sich nicht „einzulassen
". 1788 waren die Verhandlungen endgültig gescheitert.

Der Kampf um die Errichtung einer dritten Mühle

Die Feldzüge Napoleons und das Ende des alten Reiches 1806 brachten auch für
die Offenburger Mühlen eine Wende. Nach Eingliederung der Landvogtei Ortenau
in den badischen Staat gingen sie in den Besitz des großherzoglichen Ärariums
bzw. der badischen Domänenkammer über. Sie blieben Bannmühlen. Die Differenzen
wegen der Holzlieferungen und des Wasserentzugs gingen weiter. Immer
wieder klagten die Müller über die Gerber und verlangten, daß bei Trockenheit
der Gerber- und Plauelgraben zugestellt werde. Dann beschwerten sie sich, weil
sie immer noch zu Pferdefronen herangezogen wurden. Nach wie vor mußten sie
für das großherzogliche Oberamt Fronritte nach Ortenberg, Griesheim, Appenweier
und Zunsweier leisten und amtliche Verordnungen überbringen. Andererseits
wurden sie wegen eigenmächtigen Handelns von den Behörden zur Rechenschaft
gezogen 1820 belegte sie das Oberamt mit einer Geldstrafe von fünf Reichstalern,
weil sie am großen Teich die Stellfalle hochgezogen und eine Überschwemmung
verschuldet hatten. Für den Wiederholungsfall wurde ihnen körperliche Züchtigung
und die doppelte Geldstrafe angedroht. Ihre Kunden konnten sie nicht mehr

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