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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0105
rat, der in seinem Bericht an das Oberamt bestätigte, daß die Mahlkunden nicht
mehr befriedigt werden könnten. Aber sowohl die Domänenkammer als auch die
Regierung des Mittelrheinkreises in Rastatt erklärten, daß „erhebliche" Klagen
nicht eingegangen seien, und wiesen die Gesuche zurück. Oberamtmann Brückner
bat den Gemeinderat, sich zu gedulden. Das Gesuch der Witwe Burg wurde nach
dem Tod ihres Sohnes im November 1835 als erledigt angesehen. Und Armbruster
wurde vom Innenministerium mit dem Hinweis vertröstet, daß das vom Landtag
zu beschließende Gesetz über die Ablösung der Bannrechte abgewartet werden
müsse. Im Juli 1836 reichte er ein neues Gesuch ein und bat das Bürgermeisteramt,
ihm die Möglichkeit zu verschaffen, sich mit den beiden Müllern auf gütlichem
Wege zu vergleichen. Inzwischen waren die Bannrechte aufgehoben worden, und
die Domänenkammer hatte die Eigentumsrechte an den Mühlen an die Müller
abgetreten. Es folgte noch ein langer und harter Kampf. Am 18. Januar 1840
versicherten die Müller dem Bürgermeisteramt, daß sie an den Mühlenwerken
Verbesserungen vorgenommen bzw. geplant hätten; sie würden in bedrängten
Verhältnissen leben. Die Reparaturen hätten große Kosten verursacht. Die Errichtung
einer weiteren Mühle würde sie zugrunde richten. Wenige Tage später erklärte
das Bürgermeisteramt, es habe Armbrusters Gesuch befürwortet, weil die
Einrichtung der Mühlen „notorisch schlecht" sei. Es gab wohl zu, daß die Müller
Verbesserungen geschaffen hätten, wünschte aber nach wie vor die Errichtung
einer dritten Mühle. Schließlich ordnete das Oberamt eine Besichtigung der Mühlen
an, die durch den Geometer, den Stadtbaumeister, einen Gemeinderat und
einen unbefangenen Bäckermeister vorgenommen werden sollte. Die Müller pro-

Die Kunstmühle Zibold, früher „obere Mühle".

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