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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0127
reinem Reiß Holz und legt dieselbige zusammen ins Wasser an einen solchen Orth,
wo das Wasser keinen starcken Trieb hat, unter diese fachinen oder Wellen5,
pflegen sich kleine fischlein zu versammlen, als dann wird solcher plaz mit einem

wurde von Schwärzet selbst inzwischen stillschweigend mit der allgemeinen Bedeutungsangabe , Fisch -
hecken' in unserem Sinne korrigiert (Schwärzet, Fischerei in den Riedorten, S. 67; vgl. auch ebd. die
Belege „Lewenn", „Logen" aus der Ichenheimer Fischerzunftordnung, S. 68, und „lagen" aus der
Zunftordnung von Wittenweier, S. 65, die für eine endgültige etymologische Erklärung heranzuziehen
waren). Eine Vorstellung vom Ausmaß solcher künstlichen Schutzplätze vermittelt die Grefferner
Fischerordnung aus dem Jahre 1726, die in Artikel 28 jedem Fischer erlaubt, „ein leben drey clafter
lang und anderthalb clafter breith zu machen" (Hirth, Heimatbuch Greffern, S. 123).
Unserem Wort leben, lewen entspricht schweizdt. LÖu winen ,mit Reisern ausgefüllte Verpfädungen
*, das urkundlich für den Bielersee (Paul Aeschbacher, Die Geschichte der Fischerei im
Bielersee und dessen Nebenflüssen, in: Archiv des Historischen Vereins Bern 27 [1923], S. 29) und den
Hochrhein bezeugt wird („Leuwinen", J. Vetter, Die Schiffahrt, Flötzerei und Fischerei auf dem Oberrhein
[i. e. Hochrhein], Karlsruhe 1864, S. 208).

4 Faschine wurde im 17. Jahrhundert aus ital. fascina, frz. fascine f. in der Bedeutung ,Reisigwelle
zu Belagerungsarbeiten' ins Deutsche entlehnt (Kluge, S. 185), und im 19./20. Jahrhundert durch den
Rheinbau in der Bed. »großes Holzbündel zum Eindämmen der Flüsse' verbreitet (vgl. Eis. Wb. 1, 152 f.;
Bad. Wb. 2, 16 f.). Fischersprachlich nimmt Faschine die spezielle Bedeutung an „etwa 20—30 cm
starke und 2 bis 6 m lange Bündel aus nicht sperrigem, frischem Nadel- oder Laubholzreisig, die mit
Draht fest umschnürt sind" (Illustriertes Fischerei-Lexikon, S. 84). Am Oberrhein gilt das Wort als
Synonym für das einheimische (und in Fischereiordnungen altbezeugte) Welle, am Bodensee ist es,
nur pluralisch verwendet, „zuweilen Ersatz für das einheim.[ische] Stichwort Fach" (Bad. Wb. 2, 15,
vgl. Möking, Reichenauer Fischer, § 107).

5 Zur Etymologie und Bedeutungsdifferenzierung von Welle, das hier in der Bedeutung ,Reisigbündel'
synonym zu Faschine gebraucht wird, vgl. Kluge, S. 851, und Dt. Wb. 14. I. 1, 1397. Das vor
allem schwäbisch-alcm. verbreitete Wort (Dt. Wb. 14. I. 1, 1395) erscheint fischersprachlich seit dem

14. Jahrhundert (Dt. Wb. 14. I. 1, 1397 kennt Belege erst ab 1489) in mehreren oberrheinischen Urkunden
(früheste Belege in einer Straßburger Stadtordnung des 14. Jahrhunderts, Brucker, Zunftverordnungen,
S. 174, und in der Schlettstadter Fischerordnung 1388: „Es sol ouch nieman under irem antwercke
nieman kein geschirre noch wellen erheben . . . wer aber darüber ieman sin geschirre also erhübe, der
beßert . . . von einre wellen fünf Schilling" Geny, Schlettstadter Stadtrechte, S. 545; Belege aus dem

15. bis 18. Jahrhundert bei Mone, Flußfischerei, S. 93; Geny, Schlettstadter Stadtrechte, S. 549; Scheden,
Fischereiwesen Colmar, S. 59; Hirth, Heimatbuch Greffern, S. 121). Es bezeichnet die Reisigbündel,
die zum Bau der Fischwehre (Scherten, Fischereiwesen Colmar, S. 59) und künstlichen Laichplätze und
Fangstellen (Lauterborn, S. 121; Mone, Flußfischerei, S. 84, Anm. 8; Hirth, Heimatbuch Greffern,
S. 121, wo aus der 1726 erlassenen Grefferner Fischerordnung angegeben wird, daß die leben „mit
dreyen wellen und dreye Pfählen" zu machen und zu zeichnen waren) Verwendung fanden und die oft
auch einfach in den Fluß gelegt wurden, damit die Fische sich darin verbargen, die dann durch das
plötzliche Aufziehen der Wellen oder mit Hilfe eines daruntergeschobenen Hamens gefangen werden
konnten. Diese Methode beschreibt bereits Konrad Forer in seinem Fischbuch, Zürich 1563, S. 56, für
den Groppenfang; vgl. aus neuerer Zeit Seligo, Binnenfischerei, S. 56: „Die Korbreusen mögen
aus Reisigbündeln hervorgegangen sein; solche Bündel hängt oder legt man noch heute in das flache
Wasser, wo sich in ihnen kleine Fische aller Art und namentlich Aale verkriechen, die man dann mittels
eines daruntergeschobenen Hamens oder einfach durch Aufheben des Bündels fängt." Mit unserem Wort
zu vergleichen sind die Synonyme „Gwellstatt" f. und „Gwellburdi" f. ,versenkte Reisigbündel, in
denen der Fisch vor dem Wellengang Schutz findet', für die Reiser genannten Fischhege- und Fangplätze
am Bodensee (Möking, Reichenauer Fischer, § 219) und der für das Rhein-/Maingebiet nachgewiesene
Fachterminus „Wellhamen" (Dt, Wb. 14.1. 1, 1448). Die Bedeutung von Welle ist also
fischersprachlich nicht oder nur in geringem Ausmaß gegenüber der Grundbedeutung spezialisiert — sie
unterscheidet sich von dieser einzig im Hinblick auf ihre technische Verwendung — und bezeichnet keine
„art feststehender reusen aus reisigbündeln", wie es das Dt. Wb. 14. I. 1, 1397 (das fischersp räch lieh es
Welle auch für das Rhein-/Maingebiet bezeugt) wahrhaben will. Unsere aus dem Kontext gewonnenen
Angaben zur Wortbedeutung werden zusätzlich durch einen Artikel der Colmarer Fischerordnung von
1513 gestützt, der den Besitz von „mehr als 150 Wellen" (Scherlen, Fischereiwesen Colmar, S. 59) für
einen Fischer verbietet und durch diese hohe Zahlenangabe von vornherein den Bezug des Wortes auf
ein spezielles Fischereigerät — bedenkt man die hohen Mitgliederzahlen der mittelalterlichen Zünfte —
unwahrscheinlich erscheinen läßt.

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