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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0131
3. Metter breith, so ist einem jeeden fischer erlaubt zu fischen, wofern er aber
größer und breiter ist, so darff sich keiner unterstehen alda zu fischen, weilen
mann muthmasset, daß sich viele fisch alda auf halten und deßwegen solcher hod
von samtlichen fischern bey anstellen allgemeinen fischen[s] gefischt werden solle,
daher auch die Grohentes fischer eine hochfürstliche Regierung hiermit unter-
thänigst bitten, die bißherige Straff der 2. ß. auf einen gülden zu erhöhen.

(Zum Sühenzehenden Soll auch Keiner Kein Hää verfahen undt zeichnen, daß
mann mit zweyen Schiffen und floßschiffen auß: und einfahren kann bey Straff.....2 ß.)

18. Ein fach15 will soviel sagen wann die fischer in das Wasser hinein hart am
Uffer gleichsam einen zäun 1. bis 2. Metter breit verferttigen und in der mitte
dieses zauns etwan 2. Schu Spatium lassen, in welchen Raum sie einen WadtlofT16

Goldscheuer ist ein weiterer Beleg, ,s heide hod1, aus Diersheim hinzuzufügen (Kössler, Flurnamen,
S. 27). Wenn der mhd. -o- Vokal tatsächlich kurz ist, und darauf deuten viele Belege (u. a. die Graphie
h o d d in der Freistetter Ordnung 1399, GLA, Konv. 4, Abt. 229/60618), dann wäre unser Wort
etymologisch zu ahd. hodo m., mhd. hode ,Hode' zu stellen, das auf einen idg. Vcrbalstamm *(s)keu,
.bedecken, umhüllen', zurückführt (Kluge, S. 313), während andernfalls Anlehnung an hüten im Sinne
von »beschützen', mhd. hoden swv. (Lexer, 1, 1320), zu erwägen wäre.

15 Die Fangvorrichtung Fach wird noch in Freisten benutzt. Ahd. fah (Grajf, 3, 410), mhd. vach stn.
„Vorrichtung zum aufstauen des wassers u. zum fischfange (mit einem fanggeflechte), fischwehr" (Lexer,
3, 1). Als Grundbedeutung des westgermanischen Wortes sieht Kluge, S. 179 ,Fügung', Trübner ,Gefüge,
Abteilung', Schröder, Namenkunde, S. 273 ,Flechtwerk' an. Nach den Urkunden des Straßburger Raumes
waren die Fache früher weitverbreitete und häufig benutzte Fangeinrichtungen (vgl. Brucker, Zunftverordnungen
, S. 225 und die Auenheimer Fischerordnung 1695, die bestimmt, „daß keiner mehr als
vierzig fach machen oder stellen soll"). Die Fangvorrichtung müssen wir uns vielfach größer als die in
der Freistetter Worterklärung beschriebene vorstellen. Dazu geben vor allem die Fischereiordnungen
Anlaß, die wiederholt das ,Verfachen', d. h. das völlige Verbauen eines Wasserlaufes mit Flechtwerk,
verbieten und bestimmen, daß (meist) ein Drittel des Fahrweges offen bleiben muß (vgl. u. a. Brucker,
Zunftverordnungen, S. 173). Eine ausführliche Beschreibung der Fache im Hanauerland bietet Sthäfer,
Fischerei, S. 112 f. (vgl. auch Bad. Wb. 2,1; Kössler, Flurnamen, S. 24; Schwärzet, Fischerei in den
Riedorten, S. 68 f.). Unserem Simplex entspricht das bei Asbrand, Fischerzunft, S. 212 gebuchte
Boschfächer: „kleine durch Weiden oder andre Hecken gebildete Gehäge, schief gegeneinander
gestellt und sich soweit verengend, daß Wartzloffen in ihre Öffnungen passen, sie sollen die Fische
in die Wartzloffen laufen machen". Nicht üblich im Hanauerland ist die strenge Bedeutungsdifferenzierung
zwischen Singular „Abteilung der im Zickzack aufgestellten Flechtwände" und Plural, der die
gesamte Fangeinrichtung bezeichnet (Illustriertes f'ischerei-Lexikon, S. 81 f.). Dagegen ist gelegentlich,
wie bei den Reichenauer Fischern (Möking, Reichenauer Fischer, § 106 mit Abb. 11), das Diminutiv
Fächle sg.pl. zu hören (Fächle richten), das die zu einem Fach nötigen Flechtzäune oder die Verbindung
von Flechtzäunen mit Reuse bezeichnet. Gegenüber diesen verbreiteten Bedeutungen definiert
Schmidt, Wb. d. eis. Mda., Fach nach einer Straßburger Zunftordnung fälschlicherweise als „Theil
eines Bachs, den man das Recht hat zum Fischen abzusperren" (S. 94). Das in den Wörterbüchern
mehrfach angegebene Determinationsglied Fisch- (Schwab. Wb. 2, 1519; Dt. RWb. 3, 556) fehlt in
den Urkunden des Straßburger Raums, da es durch den fischereibezogenen Kontext entbehrlich ist.
Nach Schröder, Namenkunde, S. 279 f. verdankt das Wort seine Verbreitung dem Lachsfang und ist in
diesem Sinne primär mitteldeutsch, sekundär oberdeutsch (dazu Dalcher, Yisdiereitermiriologie, § 156).
Bei gleicher Grundbedeutung , Fisch wehr' zeigen sich jedoch selbstverständlich in Material und Ausführung
landschaftlich und lokal starke Unterschiede (vgl. zur Beschreibung großer Fischwehre Mitzka,
Fischervolkskunde, S. 31). Heute ist das Fach als Fischereimethode überall dort verschwunden, wo
die Flüsse der Schiffahrt dienen. Es wird deshalb hauptsächlich bei der Befischung der Seen und Altwasser
eingesetzt, ist aber fischersprachlich darüberhinaus lebendig (s. Dt. Wb. 3, 1218; Id. 1, 638 f.).
In Vorarlberg, Württemberg und dem Elsaß gilt nach den Wörterbüchern der Terminus Fach als
veraltet oder ausgestorben (s. zur Verbreitung von Wort und Sache und zur Etymologie vor allem
Dateber, Fischereiterminologie, §§ 152—160). Als Synonyme kennen die Hanauer Fischer und ihre
elsässischen Berufskollegen Zaun, Hag und Hecke.

16 Die Bezeichnung W a d t I o f für die Garnreuse ist in Süddeutschland in zahlreichen Graphien und

9 Ortenau 1972

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