Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0133
Eine Klingel Stang19 ist eine Stang 2. biß 3. Metter lang, welche unten mit vielen
eisernen Ringen versehen; wann mann mit solchen unter das Wasser stoßt, so
verursacht es ein getöß und treibt die fisch aus ihrem lager in das fischer garn.

Ein Klingel Sail ist mit vielen eisernen Ringen behängt und wird im Wasser
gezogen.

(Es Soll Z u m A c h t undZwantzigsten, Keiner mit Tribgarnen, Klingelstangen
undt Klingelseilen in den Wendt Rheinen zu fischen fahren ohne erlaubnuß bey
Straff.....15 ß.)

29. Die Eiser auf dem Rhein haben diese Bedeutung, wann andennen gründen
sich Eisbanck befinden, und ausen daran das Wasser hinunter laufft, so pflegen sich
die fisch gar gerne unter das Eis zu begeben, alda werden sie mit Wend Körben
/: welches einen kleinen dämm von fachinen bedeutet20:/ gleichsam eingesperrt und

Beleg „dribgarn" aus Firdenheims Waidbuech als das Umstellen einer Wasserfläche beschreibt. Nach
Asbrand, Fischerzunft, S. 232 sind Treibgarne „Garne, die vorn mit weiten Maschen, hinten mit
engen gestrickt sind und die man mit dem Strom treiben läßt, wobei dann natürlich das engre Netz
voranfließt. Der daran stossende Fisch schießt mit dem engmaschigen Netz durch die weiten Maschen
des andern Theils und ist gefangen. Diese Netze sind am Niederrhein zum Salmenfang gebräuchlich und
15 bis 16 Fuß hoch." Das heutzutage auch unter dem Namen Schleichgarn bekannte Netz wird als
Treibgarn in der Altenheimer und Auenheimer Ordnung aufgeführt. Bad. Wb. 1, 547 kennt das
Wort „tribgarn" aus der Neuenburger Fischerordnung 1681 (nach Merk, Neuenburg, S. 140) mit der
vagen Bedeutungsangabe „eine Art Fischernetz" (Merk, Neuenburg, S. 190). Aus Unkenntnis unserer
Belege erwägt Bad. Wb. ebd. ein Stichwort „Triebgarn" und stellt unser Wort als Synonym zu Plütsch-
garn, das mit der (falschen) Bedeutungsangabe ,Spreitgarn' versehen wird. Die mdal. Form „Triebgarn"
ist (neben hochsprachlichem Treibgarn) außer im Hanauerland auch aus dem Markgräflerland bezeugt
(Scbülin, Isteiner Fischerei, S. 80). Bad. Wb. 1, 547 vergleicht mit Recht treiben, erwägt mhd. — i —
für das Determinationsglied und damit ein Stichwort Triebgarn. Mit der Graphie „Drib Garnen" PI.
erscheint der Terminus erstmals 1537 in einem Zusatz zur Freistetter Ordnung von 1507 (GLA, Konv. 4,
Abt. 229/60619), die Freistetter Ordnung 1624 (GLA 28/10 — 1624 X. 5) schreibt „Tnb Garnen", die
Ordnung 1671 „Tribgarnen", während der Zunftschreiber das mundartliche Determinationsglied in die
Hochsprache übersetzt( bei gleichbleibendem Kontext),
in Klingelstange und Klingelseil werden mehrfach in oberrheinischen Fischerordnungen
erwähnt (in Freistett erstmals 1537; ferner Hirtb, Heimatbuch Greffern, S. 121; Schwärzet, Fischerei in
Meißenheim, S. 32), teilweise wird das Fischen mit diesen Geräten verboten: „Klingelten Vischen. 16.
Ferners dieweil daß Vischen mit dem Klingelton für ein gantz schädlich Vischen erachtet. Deß soll
hiemit daselbig gäntzlich abgeschafft und bey straf fünf pfundt Rappen verbotten sein" (Breisacher
Fischerordnung 1612, Stromeyer, Badische Fischerzünfte, S. 75). Beide Geräte waren noch bis vor
wenigen Jahren in Leutesheim und Neumühl in Gebrauch, den Freistetter Fischern sind sie in guter
Erinnerung. Ebenfalls noch bekannt, aber nicht mehr vorhanden ist die Klingelstange in Hartheim
(eigene Erhebungen; vgl. Alfons Kind, Aus den Erinnerungen eines Fischerzunftbruders, in: Der Lichtgang
. Monatsschrift des Bundes ,Heimat und Volksleben' 13 [1963] S. 84).

Den Wörterbüchern fehlen beide Bezeichnungen. Asbrand, Fischerzunft, S. 221 notiert aus Auenheim das
Synonym Klinge „Stangen mit Rattern zum Scheuchen der Fische", das in abgeleiteter Form
schweizdt. synonym für Rührstange üblich war (Id. 6, 1477: „Es sind auch . . . die schlagnetz,
änderst klingeren oder rüerstangen genant ganz und gar abgestelt worden"; vgl. dazu einen Beleg
aus dem Straßburger .Fischer Artikel-Project' des 17. Jahrhunderts, das im Stadtarchiv Straßburg aufbewahrt
wird: „Tribgarn und Rührstang verbotten"). Die Methode, Fische mit Hilfe von Stangen, Steinen
und dergleichen aus ihren Verstecken in die Netze zu treiben, ist seit altersher bekannt. Der Scheucheffekt
beruht jedoch nicht — wie man früher annahm — auf dem erzeugten Lärm, sondern allein die
Druckwellen beeinflussen das Verhalten der Fische (s. Seligo, Binnenfischerei, S. 103).
20 Wendkörbe stellt sich zu Korb in der Bedeutung ,Faschinenwerk an Dämmen und Deichen', die
frühneuhochdeutsch in der Redensart „das Wasser geht über die Körbe" vorliegt (Kluge, S. 394; Kluge,
Seemannssprache, S. 481) und nach Trübner, Bd. 4, Sp. 236, aus dem Seewesen kommt.
Diese Sonderbedeutung erwuchs aus der Grundbedeutung ,Flechtwerk', die auf jede Art von Geflochtenem
, also auch auf Wände und dergleichen, übertragen werden konnte (s. Dt. Wb. 5, 1799). Fischersprachlich
ist das Wort bisher nicht nachzuweisen; zu vergleichen wäre bayrisch Korb mit einer der

9*

131


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0133