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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0182
Von Wald, Holz und Eckerich

Von Oskar Kohler

Das Kapitel „Wald und Holz" ist eines der bewegtesten unserer Heimatgeschichte. Mehr
noch als Acker und Weide lag der Wald im Spannungsfeld der Interessen. Dies ist einigermaßen
verwunderlich in einem waldreichen Gebiet wie dem unsrigen. Man muß aber
bedenken, welche Ansprüche seit alter Zeit an den Wald gestellt wurden. Er hatte das
Brennholz zu liefern und das Bauholz. Neben diesen Hauptposten gab es noch eine Reihe
anderer Anforderungen, die der Wald befriedigen mußte. Da brauchte man eine Menge
Stangen und Pfähle zum Einzäunen der Weideplätze und zur Herstellung der unterschiedlichen
Einfriedigungen bei Haus und Garten. Weiter benötigte man Rebstecken und
Bohnenstecken, ferner „Geschirrholz" für allerlei Werkzeug und Gerät.
Großen Holzbedarf hatten auch verschiedene Wirtschaftszweige. Der Bergbau brauchte
Stempelholz für die Gruben und sogenanntes Kohlholz für die Erzverarbeitung, der Köhler
fütterte mit Holz seinen Kohlenmeiler, und da, wo Glas hergestellt wurde, fraß der
Holzbedarf ganze Waldstücke kahl.

Kein Wunder, wenn es bei diesen Verhältnissen schon früh bedenklich um unsere Wälder
bestellt ist. Im ausgehenden Mittelalter findet sich bereits formelhaft die Wendung von
der „Wüstung der Wälder" und der besorgte Hinweis darauf, daß allenthalben die
Wälder „in Abgang kommen". Jetzt beginnt man auch Waldordnungen aufzustellen,
um der den Wäldern drohenden Gefahr zu begegnen, und die Waldherren sehen sich
veranlaßt, schärfer nach dem Rechten zu sehen.

Aber die Vorstellung, daß Holz Allgemeingut sei und jedem zur Verfügung stehe, der
sich die Mühe macht, es zuzurichten und heimzufahren, sitzt tief in den Menschen und
läßt sich nur schwer austreiben. Der sogenannte Waldfrevel gehört in dieser Zeit zu den
alltäglichen Eigentumsdelikten. Er wird begünstigt durch die oft unklaren Grenzverhältnisse
, wie sie gerade bei den Wäldern durch die Unübersichtlichkeit des Geländes bedingt
sind.

So bemüht man sich um klare Grenzziehungen, aber sie sind nicht leicht zu erreichen,
da jeder Partner auf seinen Vorteil bedacht ist. Dem Stein als Grenzwächter wird der
auffällige Baum beigegeben, indem man ihn durch eine besondere Markierung kennzeichnet
. All das braucht Zeit, und Verhandlungen wegen der Grenzziehung pflegen sich
in die Länge zu ziehen. So dauert die Aufteilung und Absteinung des sogenannten Schlattergrunds
bei Prinzbach mehrere Jahrzehnte.

Bei geklärten Grenz- und Besitzverhältnissen läßt sich der Holzfrevel leichter fassen und
bei den Waldfrevelgerichten mit Strafe belegen. Ausrotten ließ er sich nicht. Man geht
mehr heimlich ans Werk, schleicht sich bei günstiger Gelegenheit ins Revier, sucht bisweilen
solche Gelegenheiten auch bewußt herbeizuführen. Besonders schlau stellten es
dabei die Einwohner von Allmannsweier an, an deren Gemarkung der Schütterer Abtswald
grenzte. Sie schwatzten dem Abt den Förster als Mesner auf, „und als dieser bei
der Mess gedient, seyen sie zum Wald gefahren und Holz nach ihrem Gefallen und ohne
Sorg gehauen und heym geführt". (Straßburger Gerichtsprotokoll vom 12. August 1514.)
Als beste Zeit zum heimlichen Holzschlagen wurden die Stunden vor Tau und Tag
angesehen. Nächtlichen unberechtigten Holzhieb im Genossenschaftswald werfen 1590 die

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