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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0183
Kenzinger den Bauern von Ottoschwanden vor, und auch im 17. und 18. Jahrhundert
kommen immer wieder solche Fälle bei den Waldgerichten zur Verhandlung.

Das Amt des Waldförsters ist gefährlich in dieser Zeit. Leute, die sich ans verbotene
Holzschlagen machen, sind gewöhnlich keine sanften Gesellen, und der Förster, den verdächtige
Axtschläge nach dem Tatort locken, so daß es ihm gelingt, die Frevler unmittelbar
zu stellen oder, wie man sich damals ausdrückte, „am Stumpf zu erwischen", muß
mit allem Möglichen rechnen. Heftige Auftritte und Schlägereien sind in solchen Fällen
nicht selten. Immerhin winkt dem Förster als Belohnung bei der Anzeige der sogenannte
Rugschilling.

So durchzieht die Geschichte unserer Wälder eine Reihe von bösen Taten. Am Streit um
die Waldgerechtsame entzündet sich in den vierziger Jahren des 18. Jahrhunderts die
„Schütterer Rebellion". Ein Opfer dieses Streits wird der Schutterzeller Gemeindeschmied,
der von zwei Schütterer Untertanen in der Frühe eines Dezembertages 1743 erschossen
wird, als diese ihn bei einem Waldfrevel ertappen.

Ein weiteres Opfer fordert der andauernde Kampf um Wald und Holz zwei Jahrzehnte
später in der gleichen Gegend. Am 20. Mai 1764 findet man den Schütterer Förster Leopold
Dornegger erschlagen in einem Graben bei dem Dorf Friesenheim. Diesmal standen
Streitigkeiten wegen dem Holzschlag im sogenannten Friesenheimer Hochwald im Hintergrund
.

Holz hatte nämlich neben dem unmittelbaren Nutzwert auch einen beträchtlichen Geldwert
. Gerade in diesen Jahren, Jahren des Aufbaus nach zerstörerischen Kriegszeiten,
wurde dies besonders deutlich. Die Gemeinden suchten durch „Aushauen der Wälder" die
Schulden, mit denen sie sich als Kriegsfolge herumschlugen, loszuwerden oder sie wenigstens
herabzusetzen, um die Last der Zinsen zu vermindern. Holz war gewöhnlich der
einzige größere Sachwert, an den man sich halten konnte. Holz, in jeder Form, wurde
gut bezahlt.

Dieser Umstand führte freilich auch zu unlauteren Geschäften und verbotenem Holzhandel
. Die größten dieser sogenannten „Holzausschwärzungen" scheinen in den neunziger
Jahren des 18. Jahrhunderts in den Wäldern des Herrn von Kageneck vorgekommen
zu sein, als dieser größere Waldstücke am Streitberg und am Schloßberg zum Ausholzen
an seinen Verwalter Kießling verpachtete. Die als Unterpächter zugelassenen Bergbauern
verschoben mit gutem Gewinn größere Posten Brennholz nach Straßburg, indem sie
sie neben der amtlich zugelassenen Holzausfuhr mitgehen ließen.

Welche Beträge der Holzhandel damals einbrachte, kann man aus einer Abrechnung Kießlings
ersehen, der auf dem Johannismarkt zu Straßburg am 25. Juni 1789 um 300 Louis
d'or, das sind 2400 Gulden, aus Holzverkäufen einnimmt. Kein Wunder, wenn es des
Holzes wegen immer wieder zu Streit und Hader kam.

Die Verhältnisse entspannen sich dann gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Nach Übergang
des Baden-Badischen Besitzes an das Haus Baden-Durlach kommt in den forstwirtschaftlichen
Betrieb neues Leben. Man sucht dem Raubbau an den Wäldern Einhalt zu gebieten
und fördert systematisch die Aufforstung. So muß beispielsweise 1792 Andreas Wäschle
bei Übernahme des Lehensgutes „Heilige Ritt" auf dem Langenhard sich verpflichten, eine
bestimmte Fläche „anzublumen", d. h. mit Jungwald aufzuforsten.

Systematisch aufgeforstet wird in diesen Jahren auch die Streithalde am Sulzberg bei
Sulz, wo das Oberforstamt Mahlberg zu diesem Zwecke größere Stücke Land aufkauft.
Auch die bereits erwähnte Abschaffung der sogenannten Hütewälder fällt in diese Jahre.
Die große Bereinigung alter, unzeitgemäßer Zustände im Forstwesen und in den Besitzverhältnissen
bei den Wäldern bringt aber erst das folgende Jahrhundert, als nach dem
Frieden von Luneville und dem Reichsdeputations-Hauptschluß zu Regensburg der Umbau
der gesamten Herrschafts- und Zuständigkeitsverhältnisse in unserem Raum die Auflösung
der alten Waldgenossenschaften ermöglicht.

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