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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 27
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1973/0029
140 Mitglieder zählende Kreistag, dem die Kreisverordneten der zum Ortenau-
kreis gehörenden früheren Landkreise und als beratendes Mitglied Oberbürgermeister
Dr. Brucker, Lahr, angehörten, war in Baden-Württemberg das größte
Gremium dieser Art. Die Kreisverordneten der alten Landkreise haben trotz
des schmerzlichen Abschieds von bisher Bewährtem in bemerkenswerter Fairness
und Aufgeschlossenheit die Weichen für den Neubeginn gestellt. Unterschiedliche
Standpunkte wurden keineswegs unterdrückt, in offener Diskussion wurden sie
ausgesprochen und durch zukunftsorientierte Sachentscheidungen überwunden.
Zunehmend wuchs das gegenseitige Verständnis und die Einsicht, daß die teilweise
unterschiedliche Praxis in den einzelnen Landkreisen an den jeweiligen
kreispolitischen Gegebenheiten orientiert war. Schnell erkannte man, wie notwendig
es ist, eine neue einheitliche Kreispolitik zu erarbeiten.
Aufgabe des vorläufigen Kreistages war es nicht zuletzt, den ersten Haushalt 1973
des Ortenaukreises zu verabschieden. Nach eingehenden Beratungen in den Ausschüssen
beschloß der vorläufige Kreistag am 6. Februar 1973 einen Haushalt mit
einem Volumen von 96,5 Mio. DM im ordentlichen und von 2,2 Mio. DM im
außerordentlichen Haushalt. Die Verwaltung und die Kreisgremien waren darüber
betroffen, daß die Eröffnungsbilanz des Ortenaukreises sich als durchaus
prekär darstellte. Dies führte dazu, daß der Kreisumlagehebesatz von Kehl
16 v. H, Offenburg und Wolfach 17 v. H., vom Acherner Bereich 19,5 v. H. und
von Lahr 21,5 v. H. auf einen einheitlichen Hebesatz von 21,5 v. H. angehoben
werden mußte. Die Frage, ob die Kreisreform und damit die Bildung des Ortenaukreises
schuld an dem zu Beginn des Jahres 1973 eingetretenen finanziellen Engpaß
sei, wurde von der Verwaltung verneint. Grund für die unerfreuliche Eröffnungsbilanz
ist die Tatsache, daß schon die bisherigen Landkreise - vor allem
durch Bundesgesetze im Sozialbereich - hohen, nicht steuerbaren, d. h. auf
Rechtsverpflichtungen beruhenden Belastungen ausgesetzt waren. Der Haushalt
des Ortenaukreises 1973 enthält keine ins Gewicht fallenden Maßnahmen, die durch
die Kreisreform verursacht worden sind. 1973 müssen im Ortenaukreis von den
bisherigen Landkreisen weitgehend vorweggenommene Entscheidungen haushaltsrechtlich
vollzogen werden. Das war und ist für die Mitglieder des Kreisparlaments
, das steuern und nicht nur sanktionieren und akzeptieren will, unbefriedigend
. Nach Abschluß der Übergangsphase wird es dem Kreistag wieder möglich
sein, die ihm zustehende Weichenstellung vorzunehmen.

Die auf die Geschichte des mittelbadischen Raumes zurückgehende Bezeichnung
des neuen Landkreises - Ortenaukreis - hat sich bewährt. Die Integration des
Ortenaukreises wurde durch den landschaftsbezogenen Namen wesentlich erleichtert
.

Nahezu unproblematisch war die Entscheidung über das Wappen des Ortenaukreises
. Der am 8. April 1973 als Nachfolger des vorläufigen Kreistages gewählte
neue Kreistag hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, daß das bisherige Wappen
des Landkreises Offenburg als Kreiswappen des Ortenaukreises übernommen
werden soll. Dies war möglich, weil schon der bisherige Landkreis Offenburg als

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