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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 111
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1973/0113
Der „Edelgeborene Herr Rudolphe de Rochebrune" war der zu lebenslänglicher
Galeerenstrafe verurteilte Advokat Guillaume Plateret

Was die drei Kehler Bürger dem Markgrafen über Rochebrune unterbreiteten,
war dem Hof längst aus dem Auslieferungsantrag der Stadt Straßburg vom Jahre
1755 bekannt: Rudolphe de Rochebrune oder Rochebrun, wie er sich anfänglich
schrieb, hieß in Wirklichkeit Guillaume Plateret. Er war Advokat am Gericht
in Roupois, stammt aber zweifellos aus Savigny-sur-Seille (Burgund/Bourgogne)
wo auch heute noch Träger dieses Namens wohnen, wenngleich sich keine Angaben
in den Kirchenregistern des wahrscheinlichen Geburtsjahres 1719 finden14.
Die Register erwähnen am 12. Juli 1707 die Patenschaft eines Plateret, Bürger
in Roupois in der Pfarrei Savigny-sur-Seille, und im Februar 1748 erscheint
Guillaume Plateret zweimal als Pate in den Kirchenregistern. Die Taufeinträge
sind jeweils von dem Pfarrer von Savigny, de la Motte, unterschrieben15. Jean
Baptiste d'Arcourt (Darrecourt) de la Motte war von 1746—1768 Pfarrer in
Savigny-sur Seille16, und gerade er leitete einen Prozeß gegen Guillaume Plateret
in die Wege, der am 2. März 1748 zu dessen Verurteilung führte. Plateret hatte
gegen de la Motte eine verleumderische Schmähschrift verfaßt, sich dabei falscher
Informationen bedient, anscheinend Zeugen bestochen und diese Libelle an den
Bischof von Chalon-sur-Saone geschickt. Mit seiner Bitte um Aufhebung des
Urteils hatte er keinen Erfolg. Nach dem Urteil der Chambre du Conseil du
Baillage Criminel de Chalon vom 14. August 1750 wurde er als Verfasser der
diffamierenden Libelle erkannt und zu lebenslänglichem Dienst für den König auf
der Galeere verurteilt. Vorher sollte er mit einem warmen Eisen mit den drei
Buchstaben G.A.L. (Gal) gebrandmarkt werden. Auch dem Antrag des Staatsanwaltes
vom 30. Mai 1749 auf Schadenersatz wurde stattgegeben und Plateret
zu 10 000 Livres verurteilt; außerdem wurde die Beschlagnahme seines Vermögens
verfügt. Mitangeklagt waren eine Reihe von Verwandten: Margerithe Thevenot,
Frau des Barthelmy Plateret, Kaufmann, wohnhaft zu Savigny, die ebenso wie
ihr Mann in Haft war. Haftbefehl war auch gegen ihren Sohn Pierre und ihre
Tochter Claudine sowie u. a. gegen ihren Schwiegersohn Francois Barbier und den
Mitangeklagten Francois Bonin erlassen worden. Ihr Neffe Guillaume Plateret
hatte sich der Verhaftung rechtzeitig durch seine Flucht entzogen. Er wurde mit
Margerithe Thevenot zum Tragen der Prozeßkosten verurteilt, und zwar des
Zivil- und Strafprozesses, wobei Guillaume zwei Drittel zu tragen hatte. Das
Urteil wurde an den Kirchentüren angeschlagen.

Bemerkenswerter ist, daß man es dem Rochebrune ein Leben lang anhängt. Wie
wir gehört haben, spricht man noch nach 40 Jahren in Kehl davon, ganz zu
schweigen von Straßburg. Man darf vermuten, daß man diesem intelligenten
Manne weniger seine damalige Straftat übelnimmt als seine spätere Wirksam-

*4 Nach freundlicher Mitteilung von R. Oursei, Directeur des Services d'Archives de Saöne-et-Loire in
Mäcon, vom 18. 4. 1973.

15 Mitteilung von Herrn R. Oursei, Macon, vom 3. 5. 1973, dem ich für seine Nachforschungen sehr zu Dank
verpflichtet bin.

16 Nach freundlicher Auskunft von Herrn Gerard Goujon, Syndicat d'Initiative de Savigny-sur-Orge.

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