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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 123
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1973/0125
nannten Kapläne von Hönau. Insgesamt sechs Kapläne ließen sich eruieren, von denen
keiner bisher z. B. als späterer Pfarrer von Hönau auftauchte. Dies ist eben mit ein indirekter
Beweis, daß diese Kapläne nicht dem Ortspfarrer unterstanden und eigentlich
auch nicht in die Pfarrseelsorge integriert waren.

Die Frage, inwieweit die Kapläne zu einem bestimmten Zeitpunkt den Pfarrgottesdienst
als sogenannte Frühmesser entlasteten und bereicherten, konnte bisher nicht eindeutig
festgestellt und geklärt werden. Man kann nur annehmen, daß eine Kaplaneistiftung zum
Zwecke des Gebetes für das Seelenheil bestimmter Verstorbener sich bald als Frühmeß-
kaplanei realisiert hat, da ja durch sie eine Mehrung des Gottesdienstes mit intendiert
war37. Läßt sich in Hönau nun anhand der vielen Urkunden genaueres ausmachen? Zunächst
ist hier festzustellen, daß ab 1379 der Kaplan der Pfründe 'primissarius' und die
Kaplanei 'primissaria'38 genannt werden. Zuvor wurde der Kaplan als 'prebendarius'
und die Pfründe als 'prebenda'39 bezeichnet, was vielleicht darauf schließen läßt, daß
bis zu diesem Zeitpunkt das Private dieser Stiftung anerkannt wurde. 1379 erfolgten
viele Verwaltungsakte4* Honauer und Wanzenauer Bürger, die ein gesteigertes Interesse
der Bürger und der Gemeinde dokumentieren. Sie haben in der gemeinsamen Zustiftung
von 1385. X. 241 ihren Höhepunkt erhalten. In dieser aber wird der 'primissarius' verpflichtet
, täglich bei Sonnenaufgang die Messe zu lesen. Im letzten Drittel des 14. Jahrhunderts
hatten die Bewohner von Hönau und Wanzenau also ein gesteigertes Interesse
an einer eigenen Frühmesse. Dieser Sachverhalt kann ein Hinweis sein, daß die Bewohner
mit der Seelsorge, die wahrscheinlich von einem Honauer/Rheinauer Mönch vorgenommen
wurde42, nicht zufrieden waren und den Kaplan durch eine Zustiftung fester an ihren
Ort banden. Dabei veränderten sie den ursprünglichen Zweck der Stiftung und wandelten
sie in eine Frühmeßstiftung. Dies geschah etwa 50 Jahre nach der Stiftung der
Priesterpfründe durch den damaligen Honauer Pfarrer.

Mit dem Jahre 1476 hören plötzlich die vorher so reichlich vorhandenen Urkunden der
Kaplanei in Hönau auf. Dies wird wohl damit zu erklären sein, daß um 1480 eine
große Rheinüberflutung die alte Kloster- und Pfarrkirche mit sich fortriß. Für Hönau
wurde eine solche Überflutung in der Literatur noch nicht erwogen, aber sie wütete zu
dieser Zeit auch südlich in Hundsfeld43. Ferner wurde die Ausstattung, das Leben und
der Zweck der Honauer Frühmesse dadurch untergraben und unterlaufen, daß 1454.
VI. 24 in der neu errichteten Kirche in Wanzenau eine Kaplanei fundiert und gegründet44
worden war, deren Inhaber wenigstens vier Messen pro Woche zu lesen hatte.
Schließlich wurde die damals neu erbaute Kirche in Wanzenau 1469. IV. 18 im Streit
zwischen dem Straßburger Bischof und dem Kloster Alt-St. Peter in Straßburg als Pfarrkirche
durchgesetzt45 und 1469. VIII. 19 von Hönau getrennt46. Albersheim wurde
damit Filiale von Wanzenau. Andere Erklärungen für das Ausbleiben der Urkunden und
Akten können nicht gefunden werden, zumal die Akten des heutigen Pfarr-Archivs in
Hönau nicht vor 1730 hinabreichen und das Gemeindearchiv keinerlei Akten vor 1945
besitzt. Auch die Archives departementales du Bas Rhin in Straßburg, sowie das Erzbischöfliche
Archiv in Freiburg können hier nicht weiterhelfen.

87 D. Kauß, Mittelalterliche Kaplaneistiftungen, S. 120.

88 In mehreren Urkunden des gleichen Tages (GLA 33/27 und AD Str. G 4284 [8] und 4258 [3]).

39 1356. IV. 4 (GLA 33/28); 1367. II. 20 (GLA 33/27).

40 Siehe Anmerkung 38.

« AD Str. G 4219 (10 bis).

42 In dieser Zeit sind uns keine Pfarrernamen von Hönau überliefert. Vgl. D. Kauß, Die mittelalterliche
Pfarrorganisation, S. 197.

43 Vgl. Anmerkung 4.

44 AD Str. G 4220 (5).

45 AD Str. G 4215 (11).

46 AD Str. G 1890 (Hasse); zum Problem der Selbständigwerdung der Pfarrei Wanzenau vgl. L. Pfleger.
Die elsässische Pfarrei. Straßburg 1936, S. 120—126.

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