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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 218
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Alte Akten

Hier siehst du das, was bleibt:

Das Aktenstück.

Der Lärm verging,

Der Streit schlief mit den Toten ein.

Der Groll, der lebenslang genagt,

Die Klag um Wald und Weide,

Um den Streifen Land

Verging.

Der Hof verfiel,

Krieg frass den Ort.

Hier siehst du das, was bleibt:

Das Aktenstück.

Das Bündel, derb verschnürt,

Von mäßigem Gewicht

Enthält der Zeit entschwindendes Gesicht,

Enthält die letzte Spur von Leid und Glück.

Hier siehst du das, was bleibt:

Das Aktenstück

Oskar Kohler

Erbvertrags-Huldigung in der Baden-Badenschen Herrschaft
Staufenberg 1765 und die endgültige Besitzergreifung durch
Baden-Durlach 1771

Von Gustav Rommel f

In der Nacht vom 20./21. Oktober 1771 starb nach 65 Tagen schmerzvoller
Krankheit der regierende Markgraf von Baden-Baden, August Georg, zu Rastatt,
ohne männliche Leibes- und Thronerben zu hinterlassen.

Angesichts des zu erwartenden Erlöschens der Baden-Badenschen Markgräflichen
Linie hatten schon seit 1759 Verhandlungen zwischen den beiden Häusern Baden-
Baden und Baden-Durlach über die Vereinigung der badischen Markgrafschaften
stattgefunden, die nach Überwindung vieler Schwierigkeiten am 28. Januar 1765
zu einem Erbvertrag führten, wonach die Baden-Badenschen Lande mit Ausnahme
der böhmischen Herrschaften und des Reichslehens Ortenau in den Besitz von
Baden-Durlach übergehen sollten. Des Einverständnisses der Nachbarstaaten und
der Zustimmung des Kaisers hatte man sich dazu versichert.

Der Erbvertrag bestimmte, daß 14 Tage nach seiner Unterzeichnung eine Even-
tual-Huldigung durch beiderseits abzuordnende Kommissäre in der Baden-Badener
Markgrafschaft entgegengenommen und die staatlichen Diener auf beide Landesherren
verpflichtet werden sollten.

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