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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 225
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Batzen Brot an einem Tag zu essen, ohne daß er satt werde. Er lasse daher meist
das Brot von Offenburg oder Straßburg kommen, wo es wohlfeiler und besser zu
bekommen sei. Trotz seines Accords mit dem Dorfbäcker werde schlechtes Brot
geliefert. Der Sester Grundbirnen müsse mit 5 Batzen bezahlt werden, und trotzdem
habe er nur 3 Sester bekommen können. Die Armut der Leute sei eben eine
so außerordentliche; wiewohl sie emsige und fleißige Arbeiter seien, bezeige sich
ihr Erdreich sehr undankbar gegen sie. Die Gegend sei bloß für Waldungen geschaffen
, die aber jetzt auch in üblen Umständen dalägen, und die Rebberge, die
ihm täglich vor Augen lägen, seien alle kahl. Der Herr General v. Ried, welcher in
der Nähe vom Schloß ein sehr schönes neu erbautes Haus bewohne, werde morgen
in das Ortenauische gehen, um der Huldigung beizuwohnen, wozu er feierlich eingeladen
worden sei.

Inzwischen zeigte sich auch der erste Einspruch gegen die Besitzergreifung der
Herrschaft Staufenberg. Durch das Ableben des Markgrafen August Georg fiel die
von Oesterreich lehenbare Landvogtei Ortenau, die das Baden-Badener Haus seit
1701 innehatte, wieder an Oesterreich heim. Die Kaiserin Maria Theresia bevollmächtigte
alsbald den Landvogt v. Axter, die Landvogtei in allerhöchstem Namen
wieder in Besitz zu nehmen und dabei die von der Landvogtei aus zustehenden
Gerechtsamen auf die Herrschaft Staufenberg ausdrücklich vorzubehalten.
Amtmann Prinz, dem das Schreiben durch einen Notar zugestellt wurde, erklärte
dem Überbringer mündlich, daß ihm von oesterreichischen Gerechtsamen auf die
Herrschaft Staufenberg nichts bekannt sei, daß er aber das Schreiben dem Markgrafen
Karl Friedrich vorlegen werde. Dies geschah, und die badische Regierung
trat deshalb alsbald an die oesterreichische Regierung in Freiburg heran und ersuchte
um nähere Erklärung des Anspruches. Unterm 6. November erwiderte die
oesterreichische Regierung in Freiburg, daß sie das Vorbehaltsschreiben des Landvogts
v. Axter billige und nochmals auf das feierlichste verwahre. Die badische
Regierung schrieb dann am 11. November als Antwort: Wohl habe die oesterreichische
Regierung die Einsprache des Landvogts genehmigt, aber sie sei nicht so
gefällig gewesen, zu erkennen zu geben, worauf sich die Einsprache gründen solle.
„So begnügen wir uns damit, daß wir für jetzo und künftig gegen alle dergleichen
grundlosen Anmaßungen unter ausdrücklichster Verwahrung der Zuständigkeiten
des hiesigen hochfürstl. Hauses aufs feierlichste reprotestieren."
Eine direkte Entgegnung darauf von der oesterreichischen Regierung fehlt zwar,
aber die Angelegenheit rief auf beiden Seiten ausgedehnte archivalische Feststellungen
über den Erwerb und Besitz der Herrschaft Staufenberg wach, deren Ergebnis
jedoch keine weitere Folge zeitigte.

Wegen des unbefugterweise abgenommenen Patents im Wald Volmersbach konnte
Amtmann Prinz feststellen, daß das erste Patent auf Befehl des Ortenauer Landvogts
abgerissen und diesem überbracht worden sei. Zeugen waren die dabei wachhabenden
Bürger aus dem Sendelbach, Math. Hettig, Johann und Franz Gailer,
die sowohl das erste wie das zweite Patent an einem Hagenbuchenbaum recht und
ordentlich angeschlagen gesehen haben, was sie eidlich bestätigen.

15 Ortenau 1973

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