Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 109
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1975/0115
Summa des ganzen Vermögens incl: der legat: Th 1609 fl 38 x
Summa exclus deren legaten 1519 fl — x

Status Pahsivus
Unter anderem

„für den Todtenbaum 4 fl / für Cräntzlein auf den Graben 1 fl 36 x /
Löbl: gemeines guth für 3. jähr satzgelt 12 fl (für Sitzberechtigung in
Freiburg) / Fraw Mar: Anna Blödin (Haushälterin) 1. Jahr Liedlohn 15 fl
/ Fr: Maria anna Blödin 1:T: für ein ganz Traur Kleyd 12 fl / H: Chyrurg:
wiest 1:C: 9 fl 2 x / Ein Apothecker Conto Von H Schmidt 13 fl / ein Conto
von H Medic: Dri rodegger 11 fl / Item H: Lorenz Neff 1:C 201 fl / Mar:
augusta Müllerin p 21. Tag abzuwarthen (Krankenpflege) 10 fl 30 x / lauth
Testamenti et legatorum in Summa 850 fl / Item Mstr Käfer 18 für das
Epitaphium und grabstein zu stellen, und zu legen 17 fl____"

„An Schulden aus dem Erb.

ad Stat: Notitiae wirdet anmit angefügt, daß jene 20 fl, welche H: rector
Jos: Schmautz dem defuncto zur Zeit obwaltend letzterne Kranckheit
Vorgestreckht, folglich nachzufordern Hätte, dem universal Erben, weilen
wohlged: Hr Rector bey einem auf enthalt allhier sich gegen Titl. Se
Hochwürden Herren Stattpfarrer geäußeret hat, eintweders ermelte 20. fl
in das allhießig = arme Spithal abzugeben, oder aber, wan die Exequien
sich hoch belaufeten, und die Erbschaft / : wie sich dermahlen wirckhl:
zeiget: / zu Klein außfallen solte, aus gehörter ursach dem universal =
Erben überlaßen werden Kunten: Ein welches auch und zwar haubt-
sächl: in ruckhsicht, daß der Erb das seinig ohnehin höchstens Benöthiget
ist, Befolget worden.

Status activus erzeiget sich lauth gegenwärtigen gerichtlich aufgestellten
Inventarij in der Total Suma 1519 fl / Hingegen aber der Status Pahsivus
Jn der Total Summa 1477 fl 2 x / Mithin dem Universal Erben zu gutem
gebleibete 41 fl 58 xr. / undt gleichwie dem universal Erben Lorentz
Neff der Status activus sowohl als pahsivus bekant gemacht worden,
und selber die haereditaet anzutretten sich wohl bed: Verlauthen laßen;
alß wurde zu deßen Beßerer aufrechterhaltung seine Handtunterschrift
aigenhändig beygesetzet.

Lorentz Neff
Bekennet wie obsteht
Canzley Freyburg"

Den Schlußpunkt unter die umständliche Prozedur der Erbverteilung
setzte Lorenz Neff am 18. Januar 1764 mit der Bezahlung der Abzugssteuer
für die Vermögenswerte, die in die Ortenau zurückwanderten:
„Lorentz Neeff Von Hofwyhr, der instituirte universal = Erb Von der
ErtzPriester Dr Schmauzischen Verlassenschaft, Hat, da das Vermögen an

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