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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 112
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1975/0118
Emigrantentruppen in der Herrschaft Euenheim

unter Louis Rene Edouard, Prinz von Rohan-Guemenee,

Fürst und Bischof von Straßburg, im Jahre 1791

Von Erwin Dittler

Abgeordneter der Nationalversammlung

Am 24. Januar 1789 ergingen die Verordnungen Ludwig XVI. über die Wahlen
zu den Generalständen; am 26. März wählte die Geistlichkeit der Distrikte Hagenau
und Weißenburg Louis Rene Edouard, Prinz von Rohan-Guemenee,
Fürst und Bischof von Straßburg, Landgraf im Elsaß und den Generalvikar
Johann Franz d'Eymar zu ihren Abgeordneten. Der Kardinal lehnte zunächst
ab, an seine Stelle trat der Abbe Louis. Doch nach dessen baldigem Tod nahm
er eine erneute Wiederwahl an, erschien aber erst im September zu den Sitzungen
der Nationalversammlung 2, wohl unter dem Eindruck der Augustdekrete
, welche die Entscheidungen der denkwürdigen Nachtsitzung vom 4. August
über die Abschaffung des Feudalwesens festlegten 3. Die katastrophale Finanzlage
des Staates führte am 2. November zur Nationalisierung der Kirchengüter,
die Talleyrand, Bischof von Autun, am 10. Oktober vorgeschlagen hatte: „Alle
kirchlichen Güter sollen zur Verfügung der Nation stehen, mit der Einschränkung
, daß, unter der Aufsicht und nach den Weisungen der Provinzen, auf
angemessene Weise für die Kosten des Gottesdienstes, den Unterhalt der Priester
und die Armenpflege gesorgt wird 4."

Rohan erhob Einspruch bei der Nationalversammlung und trug seine Ansprüche
im November 1789 beim Oberrheinischen Kreis und im Januar 1790 beim
Reichstag vor, nachdem er Urlaub von der Nationalversammlung erbeten hatte.
Die betroffenen Reichsstände lehnten lange ein Zusammengehen in der Rechtsverfolgung
ihrer Entschädigungsansprüche mit dem Kardinal ab, da sie übereinstimmend
fanden, „daß er durch jene Beteiligung an den ersten Arbeiten der
Nationalversammlung, ebenso wie die Ritterschaft im Unterelsaß, seiner Stellung
viel vergeben habe, und vielleicht auch, weil sie Bedenken trugen, ihre
gute Sache mit diesem geschändeten Namen zusammen zu bringen5". Immerhin
hatte Rohan durch seine Halsbandgeschichte wesentlich zur Schädigung des
Ansehens der königlichen Familie beigetragen6; der Öffentlichkeit wurde demonstriert
, daß ein Kardinal annehmen konnte, die Königin würde ein nächtliches
Rendezvous im Park gewähren: „La revolution etait dejä faite dans les
esprits qui ont pu considerer une pareille insulte au roi, dans la personne de sa
femme, avec cette indifference coupable ou ce sang-froid insolent 7."

Die Nationalversammlung entschloß sich grundsätzlich für eine Entschädigung
der deutschen Fürsten, die im Elsaß Rechte oder Besitzungen verloren hatten,
nahm aber diejenigen aus, die sich an der Wahl beteiligt hatten, was auch auf
den Fürstbischof zutraf: „Alle diejenigen, welche an der Wahl teilgenommen
hatten und mithin folgerichtig in Versailles in aller Form vertreten waren,
konnten mit Fug als durch die Beschlüsse der Generalstände mitverpflichtet und

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