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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 116
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1975/0122
Gesetz und dem König treuergeben zu sein und mit allen ihren Kräften an der
von der Nationalversammlung beschlossenen und vom König angenommenen
Verfassung festzuhalten 27."

Das Dekret legte dafür Fristen fest. Diejenigen, die sich zu dem Zeitpunkt in
ihrer Diözese oder Pfarrgemeinde aufhalten, haben den Priestereid innerhalb
von 8 Tagen abzulegen, die sich im Auslande aufhalten, innerhalb von zwei
Monaten. Nach Artikel 5 des Dekretes wird von denjenigen Geistlichen, die
innerhalb der gesetzten Fristen die Eidesleistung nicht vornehmen, angenommen
, daß sie auf ihr Amt verzichtet haben. Nach Art. 7 werden diejenigen staatlichen
Kirchenbeamten, die ihr Amt behalten haben und die Eidesleistung verweigern
, ebenso wie diejenigen, deren Pfründe erloschen sind, strafrechtlich
verfolgt, ihrer Einkünfte und des Rechtes auf Bekleidung bürgerlicher Ämter
für verlustig erklärt, wenn sie sich weiterhin irgendwelche öffentliche Amtshandlungen
anmaßen.

Das Dekret vom 27. November schuf alle Voraussetzungen für eine wirksame
gegenrevolutionäre Propaganda; Rohan konnte bei den Gläubigen seiner Diözese
auf weitgehende Unterstützung zählen. Von nun an führt er auf breiter
Front und mit allen Mitteln einen pausenlosen Kampf gegen die Zivilkonstitution
und gegen die Revolution. Seiner Erklärung an die Geistlichkeit vom
20. November läßt er einen Hirtenbrief vom 28. November folgen, in dem er
zum Gehorsam gegen die Kirche ermahnte. Alle Christen könnten nur jene
Priester als legitim anerkennen, die ihnen die Kirche gegeben habe28. Zwei
Tage darauf protestierte er gegen den Verkauf der Kirchengüter im Elsaß; am
gleichen Tag schickte der Abbe d'Eymar seine Austrittserklärung an die Nationalversammlung
.

Am 12. Dezember war es soweit, daß Rohan mit seinem Hofstaat nach Euenheim
umsiedeln konnte; an diesem Tag sandte ihm der Erzbischof von Mainz
ein Schreiben, in welchem er der Erklärung des Kardinals vom 20. November
zustimmte; zu seinem persönlichen Schutz rückten dreißig darmstädtische Soldaten
ein. Einige Wochen später läßt Rohan aus Zabern noch vier Zentner
Pulver und Blei sowie zehn kleine Kanonen kommen29. Auch Weihnachten
läßt er nicht vorübergehen, ohne eine Erklärung gegen die Wahl staatlicher
Richter anstelle der von ihm und seinen fürstbischöflichen Vorgängern eingesetzten
abzugeben 30.

Die Bürgerschaft mußte zusammenrücken. Wie Machleid berichtet, mußte die
Allgemeine Handwerkszunft ihre Zunftstube vermieten: „Hat mießen ßein auß
Regart deß gnädigsten Lantsfürst, wo man eß nit hat kenen abschlagen 31."

Rohan verweigert den Eid auf die Zivilverfassung

Der historische Glanz, der über der Residenz des Kardinals in Ettenheim liegt,
wird bei näherer Betrachtung doch reichlich getrübt: „Dieser Aufenthalt wurde
übrigens bald sowohl für das Kloster, als für die Stadt und die ganze Umgebung
äußerst lästig und gefährlich32." Unbequem wurde die Ettenheimer
Residenz vor allem auch für den Markgrafen von Baden, der darauf bedacht
war, im Vorfeld der französischen Revolution alle außenpolitischen Verwicklungen
zu vermeiden, die sich aus der politischen Tätigkeit des eminent aktiven
Kardinals ergeben konnten. Die Bestrebungen des Fürstbischofs waren keinesfalls
nur humaner Natur; sie liefen darauf hinaus, Ettenheim zu einem der
propagandistischen und militärischen Zentren der Gegenrevolution zu machen,
was nicht nur im benachbarten Elsaß zu stärkster Beunruhigung führen mußte.

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