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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 122
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liehen Ruhe behandelt würden. Schließlich unterließ man diese Mitteilung an
den Kardinal und beschloß lediglich, das Amt Kehl anzuweisen, besonders wachsam
zu sein und sofort gegen jene, welche sich gegen die öffentliche Ruhe und
Sicherheit vergehen sollten, mit der gesetzmäßigen Schärfe, nötigenfalls mit
Arrest vorzugehen. Wegen der Nachbarschaft zu Straßburg gestatte man auch
nicht, daß mehrere Straßburger kath. Bürger selbst nur für 8—10 Tage dort
untergebracht wurden. Man gab den freundschaftlichen Rat, sie in einem weiter
entfernt liegenden Ort des Landes unterzubringen. Dagegen ließen sich
viele französische Familien in Offenburg nieder. Unter ihnen herrschte allerdings
Zwietracht, da es sich sowohl um Demokraten als auch um Aristokraten
handelte 42.

Amtmann Strobel hielt seine Regierung das Jahr hindurch über die in Kehl auftauchenden
Propagandaschriften auf dem laufenden. Anfangs Januar erhielt
der Kehler Spediteur Müller die Schrift „An die Männer in Teutschland" („Ihr
habt die Freiheit nicht zu fürchten!") zur Versendung43, was ihm die badische
Regierung zwar nicht für das eigene Land, doch für ausländische Buchhandlungen
erlaubte. Als im April ein fremder Bauer mit einem Paket „Schmähschriften
" nach Straßburg wollte, ließ er es auf Anraten im „Rebstock" liegen. Wie
man sie aber beim Amt hinterlegen wollte, hatte der Maire von Straßburg die
Druckschrift „Nachricht an meine Mitbürger im Elsaß" (März 1791), die zum
Widerstand aufrief, nach Aussage des Wirtes Schneider bereits abholen lassen44
! Außerdem fügte Strobel seinem Bericht einen zwölfseitigen Hirtenbrief
des Bischofs Franz Anton Brendel vom 22. April 1791, in dem dieser besonders
die Legitimität der Wahl der Geistlichen begründet und verficht, sowie eine
„Proklamation" (Les Commissaires du Roi dans les Departements du Haut et
du Bas-Rhin aux Francois, habitant les deux Departements) vom 23. April bei.

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N. IV.

©onncrstajjö fcert \%m 9Bat 1791.

Am 14. Juni fischte der Schiffer Wolf ein Paket gedruckter Schriften aus dem
Rhein, die das Amt in Verwahrung nahm. Es handelte sich um das „Breve Seiner
päpstlichen Heiligkeit an ihre Hochfürstl. Eminenz und Durchlaucht den
Herrn Kardinal von Rohan, Fürst und Bischof von Straßburg", datiert vom
16. April 45. Ein Vorwort besagt, daß Rohan das Breve dem in Offenburg versammelten
Hohen Domkapitel mitgeteilt und dieses den Nachdruck in lateinischem
Urtext, in deutscher und französischer Übersetzung zur öffentlichen
Kundmachung dieses so trostvollen päpstlichen Schreibens beschlossen hat.
Papst Pius VI. drückte seine Freude über alle von Rohan erlassenen Schreiben
an die Kleriker und Gläubigen des Bistums, über die Fastenverordnung und

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