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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 156
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Ordnungen er ausführte und entsprechende Änderungoen im Urbarium
eintrug. Dafür einige Beispiele:

1. „Am Geburtsfeste Christi wird Mitternacht um 12 Uhr der erste Gottesdienst
mit Absingung des Te Deum Laudamus . . . gehalten."33 Später
wird nachgetragen: „Dieser mitternächtliche Gottesdienst wird erst in der
Frühe um 6 Uhr gehalten." — Die entsprechende Wessenbergische Verordnung
datiert vom 28. 11. 180534.

2. „Von Mariä Himmelfahrt bis auf das Namensfest Mariens ... wird
abends um 4 Uhr ein Rosenkranz und die lauretanische Litaney gebethet
und dann das Salve gesungen." — Eine erste Änderung lautet: „Nunmehr
aber in Zukunft an Sonn- und Feyertagen." — Schließlich heißt es: „Diese
Andacht ist nun seit 1826 gänzlich abgeschafft." 35

3. „In festo S. Erhardi wird in der Filialkirche eine Predigt gehalten und
eine H. Messe gelesen." Zusatz: „Wird nun an dem darauffolgenden Sonntag
gehalten."36

4. Ein ganz großes Übel waren in den Augen Wessenbergs die Bruderschaften
und die Prozessionen. Seiner Reformsucht fiel in Haslach das
Fest des hl. Sebastian zum Opfer. Dies ist seinem „Bischöflichen Ordinariats
-Zirkular" vom 28. 12. 1808 zu entnehmen, das den Betreff „Feyertage
in der diesseits des Rheins gelegenen Strasburger Diözese" trägt37. Zunächst
verbietet er die Patrozinien der Nebenkirchen oder Kapellen und
verordnet dann: „Dahin gehören auch die in einigen Gemeinden durch
ehemalige Gelübde oder Observanzen angenommenen Privatfeyertage,
z. B. St. Sebastian, St. Wendelin etc. oder wie sie immer heißen mögen.
Diese sind nun alle um der Gleichförmigkeit willen als aufgehoben und
verboten anzusehen ... Die Bruderschaftsprozessionen . .. sind einzustellen
." — Nun wollen wir hören, wie bis zu diesem Jahr das Sebastiansfest
in Haslach begangen wurde:

„In festo S. Sebastiani, patroni primarii hujus civitatis, ist allhier von unerdenklichen
Jahren her wegen in diesem Orte und der Nachbarschaft grassierender
Pest ein Verlobter Feyertag. An diesem Tage wird in der Pfarrkirche um
9 Uhr der Gottesdienst mit Predigt und Amt auf dem Sebastianus-Altar gehalten
, worunter von dem Stadtrathe und dem Volke das Opfer pro Labore pa-
rochi auf den Choraltar verrichtet wird38. Nachmittags um 1 Uhr wird eine
Procession, worunter die Sebastians-Litaney gesungen wird, in die Todtenka-

33 Urbarium S. 12.

34 Sammig. I S. 217.

35 Urbarium S. 16.

36 Urbarium S. 21, Sammig. I S. 91 und 245.

37 Sammig. II S. 27.

38 Aus der Stadtkasse bezog der Pfarrer für die Abhaltung des Sebastiansfestes 1 Gulden 30 Kreuzer
(It. Schreiben von Pfr. Jung vom 31. 10. 1843 an das Bürgermeisteramt).

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