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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 213
(PDF, 62 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1975/0219
Siegel und Wappen

Das 700 Jahre alte Siegel, das sich in der Siegelsammlung des Altertumsvereins
Mannheim befindet, und das Wappen der freiherrlichen Familie,
das den Turm der Pfarrkirche Hofweier schmückt, zeigen einen „über-
zwerch" (schräg) liegenden, rechts abwärts sehenden, silbernen Adler mit
ausgebreiteten Flügeln. Er soll den Wahlspruch „recht, gerecht, aufrecht"
versinnbildlichen.

Quellen und Literatur:

Stammtafeln der Roeder aus der Ortenau mit Nachrichten über namensverwandte Geschlechter, bearbeitet
nach einem Entwurf der Freiherren Ferdinand und Hermann Roeder von Diersburg von Othmar Freih.
v. Stotzingen, Heidelberg. Carl Winters Universitätsbuchhandlung 1914.

Genealogisches Handbuch des Adels. Freiherrliche Häuser A Band VI. Herausgegeben v. Deutschen Adelsarchiv
e. V. Band 37 der Gesamtreihe 1966. C. A. Starke Verlag Limburg a. d. Lahn. Hauptbearbeiter:
Walter v. Hueck.

Kähni O., Zur Geschichte Diersburgs. „Die Ortenau 1959".

Bestallungsurkunde des „Jägerspurschen" Justus Pfersdorff
aus dem Jahre 1777

Von Wilhelm Schadt

„Von Gottes Gnaden Wir Ludwig Landgraff zu Hessen, Fürst zu Hersfeld, Graf
zu Kazenellenbogen, Dietz, Ziegenhayn, Nidda, Hanau, Schaumburg, Isenburg
und Böningen. Ihro Sächsisch Kayserlichen Majestät bestellter Generalfeldmarschall
und St. Andreas auch Königlich Preusischen schwarzen Adler Ordens
Ritters. Bekennen und thun kund hiermit, daß wir Justus Pfersdorff den gewesenen
Jägerspursch, aus Wazenbronn gebürtig nunmehro auf ein Jahr und fernerhin
solang kein Theil dem andern aufkündet, für einen Jäger, an des zu
Legelshurst verstorbenen Jäger Bohen vacant gewordenen Stelle, dergestalten
angenommen haben, daß er Pfersdorff zu Legelshurst wohnen, und unsere
dahin gehörige Banne1 und Waldungen, besonders den Legelshurster und Sander
samt Willstätter Bann bis an die Kinzig, und einen Theil des Korker Bannes
, so nicht unter die Aufsicht des Jägers zu Bodersweyher gehöret, sodann
den ganzen Korker Wald bis an den Zierolshoffer Heuweg nebst der Wildfuhr
und allen in diesen Bännen gelegenen Waldungen wohlbeachten, keinen Eingriff
weeder darin noch in Verösung2 der Wälder ohngeandet laßen, besonders
auf die Gräntzsteine und Lochbäume3, wie auch Bäch und Gräben, so etwa die
Gräntzen bezeichnen, wohl acht geben, daß selbige nicht verändert werden und
wenn es geschähe solches sogleich an Fürstl. Rentkammer und Oberforst Amt
zu weiterer Verfügung einberichten, dem Schießen auf gelegenen und erhaltenen
Befehl fleißig nachgehen, darinnen nichts veruntreuen, und in Summa

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