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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0045
französischer Zuzügler, insbesondere gedienter Soldaten, nach Karlsruhe erreichen
.6 Die Zuzügler, die sich in Straßburg als deutsche Legion formiert
hatten, standen unter der Führung Herweghs. Dem Bericht Frechs zufolge
hatte diese Legion die Absicht, auf entsprechende Aufforderung hin über den
Rhein zu kommen und den Kampf für die Republik mitzuführen oder
„nöthigenfalls mit Gewalt Waffen über den Rhein zu verbringen". 7

Impulse bekam die freiheitliche Bewegung in Oberkirch neben der räumlichen
Nähe Straßburgs bzw. Frankreichs durch die Unzufriedenheit weiter Kreise
der Stadt mit der Struktur des badischen Staates. Stein des Anstoßes wurde
für die republikanisch gesinnten Bürger Oberkirchs vorab die badische Verfassung
aus dem Jahre 1818. Obwohl sie sich im klaren darüber sein mußten,
daß diese Verfassung für die damaligen Verhältnisse sehr fortschrittlich war
und den Republikanern in vielen Punkten entgegenkam, unter anderem im
Hinblick auf die Garantie bürgerlicher Freiheitsrechte und hinsichtlich der
Kompetenzen der Volksvertretung, so störte sie dennoch dies, daß neben der
Volkskammer noch die Adelskammer als Teil der Legislative fungierte. Zur
Erhärtung dieses Sachverhaltes sei auf die Petition der Stadtgemeinde Oberkirch
vom Winter des Jahres 1849 verwiesen,8 in der die Abschaffung der
ersten Kammer (— Adelskammer), die Auflösung der zweiten Kammer
(= Volkskammer) und die Einberufung einer einzigen gesetzgebenden Kammer
gefordert wurde. Mit Mißfallen betrachteten die Oberkircher Republikaner
außerdem das Zensuswahlsystem, das den Wahlen zur zweiten Kammer zugrundegelegt
wurde, weil es die Wohlhabenden bevorzugte.

Kritik brachten die republikanisch gesinnten Bürger Oberkirchs auch der
starren Bürokratie des großherzoglichen Staates entgegen.8 Die bürokratische
Staatsdienerschaft, mit der die Bürger Oberkirchs unmittelbar konfrontiert
wurden, denn in ihrer Stadt war der Sitz eines der großherzoglich-badischen
Ämter, hatte sich der Stadtbevölkerung gegenüber weitgehend entfremdet und
mußte sich folglich im Verlauf der Revolution die Forderung nach der Abschaffung
des „Heeres von Beamten" gefallen lassen.10

Eng verknüpft mit der Kritik am Beamtenapparat des badischen Staates war
die Unzufriedenheit der Bürgerschaft Oberkirchs bezüglich der Hindernisse, die
der badische Staat der selbständigen Verwaltung der Stadtgemeinde Oberkirch
entgegenstellte. Alle obrigkeitlichen Rechte, der unmittelbare Vollzug der Aufgaben
der inneren Verwaltung, die Handhabung der Landespolizei, die Aufsicht
über die Ortspolizei und über die Gemeindeverwaltung lagen in der Hand des
großherzoglichen Amtmanns von Oberkirch.11 Auf Grund dieser Gegebenheiten
erstaunt es nicht, daß die Bürgerschaft Oberkirchs während der Revolutionsjahre
1848/1849 wiederholt Ausschreitungen gegen das großherzoglich-badische
Amt in der Stadt Oberkirch inszenierte.

Indirekte Auswirkungen auf das Verhalten der Oberkircher Bürgerschaft hatte
auch die große Wirtschaftskrise von 1845—1847. Sie traf vorab das selbständige
Kleingewerbe der Stadt, denn die Mißernten nahmen dieser Schicht die Möglichkeit
zu begrenzter Selbstversorgung bei schnell steigenden Lebensmittelpreisen
und zurückgehenden Aufträgen. Obgleich die Wirtschaftskrise in Oberkirch
nicht zu revolutionären Aktionen führte, so nährte sie dennoch auch bei den
nicht unmittelbar Betroffenen die Überzeugung, daß etwas faul sei im Staate
Baden und im Deutschen Bund.12

Die entscheidenden Voraussetzungen für die freiheitliche Bewegung in der
bürgerlichen Kleinstadt Oberkirch schufen zweifellos die beiden Oberkircher
Rechtsanwälte Max Werner und Friedrich Frech.

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