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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0055
Schließungen enthielten folgenschwere Punkte, wie z. B das Widerstandsrecht
des deutschen Volkes gegenüber den Fürsten, die der rechtmäßig beschlossenen
Reichsverfassung von Frankfurt die Anerkennung verweigerten. 71

Die an den Grundfesten des badischen Staates rüttelnden Offenburger Beschlüsse
, aber auch die Soldatenmeutereien in Rastatt und der Aufstand der
Karlsruher Garnison zwangen den Großherzog schließlich zur Flucht. Koblenz
wurde Sitz der badischen Exilregierung.

Die einzige Instanz, die nunmehr eine gewisse überregionale Autorität besaß,
war der Landesausschuß der Volksvereine, zu dessen Mitgliedern auch der
Oberkircher Advokat Max Werner gehörte. 72 Die von den Revolutionären ins
Leben gerufene vierköpfige Exekutivkommission (Brentano, Peter, Eichfeld und
Goegg) wurde am 1. Juni 1849 unter Zuziehung von Fickler zur provisorischen
Regierung umgewandelt.

Der Sieg der Revolutionäre über den großherzoglichen Staat wirkte sich in der
Stadt Oberkirch dahingehend aus, daß in der Stadt revolutionäre Organe eingerichtet
wurden, die das Stadtregiment übernahmen bzw. kontrollierten. Die
wichtigsten Organe waren zweifellos der Wehr- und Sicherheitsausschuß sowie
das Amt des Zivilkommissars, dessen Macht nahezu unumschränkt war. Bei
Nichtbefolgung seiner Befehle und Anordnungen hatte der Zivilkommissar das
Recht, Strafen zu verhängen, und seit Juni 1849 sogar die Möglichkeit, das
Standrecht anzudrohen.73 Zu seinen Aufgaben gehörte ferner die Durchführung
von Befehlen der revolutionären Regierung und die Einübung der Bürgerwehr
.

Bis zum 29. Mai 1849 bekleidete der Kreuzwirt Josef Geldreich das Amt des
Oberkircher Zivilkommissars, und am 29. Mai übernahm Bürgermeister Christian
Fischer diese Funktion. Nach dem Zusammenbruch der Revolution gab
Fischer zu Protokoll, er habe die Stelle eines Zivilkommissars nur deshalb angenommen
, weil er befürchtet habe, „der nicht geachtete und seiner Gewalttätigkeit
wegen gefürchtete Rechtsanwalt Friedrich Frech könnte dieses Amt
übernehmen".74 Da Fischer durch die Wahrnehmung seiner neuen Aufgaben
vollauf ausgelastet war, übergab er das Amt des Bürgermeisters dem Handelsmann
Heinrich Zachmann, der ein leidenschaftlicher Verfechter der republikanischen
Sache war. 75

Mitglieder des Oberkircher Wehrausschusses wurden der Lindenwirt Hermann
Geldreich, der Ochsenwirt Xaver Geldreich, der Greifenwirt Marcus Becker, der
Kaufmann Peter Mast, der Zivilkommissar Christian Fischer und der Apotheker
Raimund Fischer. 7«

Der Zivilkommissar und die Mitglieder des Wehrausschusses sorgten dafür, daß
sich alle übrigen städtischen Beamten und Organe der Revolution verschrieben
. In ihrem Diensteid verpflichteten sie sich, „unbedingt und ohne allen Rückfall
die Durchführung der Reichsverfassung mit allen Kräften zu unterstützen
und den Anordnungen des Landesausschusses unbedingt Folge zu leisten". 77

Der Oberkircher Wehrausschuß sah seine Aufgabe nicht nur darin, im Bereich
der Stadt Oberkirch für die Durchführung der Beschlüsse des Landesausschusses
Sorge zu tragen, sondern auch innerhalb des Amtsbezirks Oberkirch eine
gewisse Führungsrolle anzustreben. Dies läßt sich deutlich an dem Schreiben
ablesen, das der Oberkircher Wehrausschuß am 14. Mai 1849 an sämtliche Bürgermeister
des Amtsbezirks Oberkirch verschickte. 78 Es heißt darin, im Auftrag
des Landesausschusses der Volksvereine müßte durch sämtliche Bürger-

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