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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0168
Man hat immer schon Bedenken gehabt, auf Grund der zuweilen angenommenen
Datierung der Grenzbeschreibung sogar ins 8. Jahrh. hinauf in dieser Gegend
eine so frühe Rodung annehmen zu müssen. Wenn wir die Aussage über
den Streit für einen echten Bestandteil der Urkunde halten, wäre eine Rodung
im frühen 10. Jahrh. anzunehmen. Das Liuboldisrode 21 der Grenzbeschreibung
ist aber kein guter Beleg, da diese in der vorliegenden Form deutlich jünger
ist und wir nicht wissen, ob der Name einer möglichen älteren Fassung angehört
hat.

Vsque ad (16) conmarchium Alamannorumlad (29) confinium Alamannorum

Die australis plaga erreicht jetzt ihr östliches Ende, von Liuboldisrode noch ein
Stück weiter usque ad conmarchium Alamannorum. Ebenso steigt die noch zu
erörternde Nordlinie empor von der Breitinvurt am Kambach ad confinium Alamannorum
. Die Wendungen conmarchium und confinium sind vermutlich synonym
zu nehmen; möglich ist, daß im Süden der Ausdruck conmarchium gewählt
ist, weil hier drei Markbereiche: Ettenheim, Biederbach, Welschensteinach/
Hofstetten zusammenkommen. Übrigens wird an diesem südlichen Teil der
Ostgrenze das obere Harmersbachtal nicht genannt; seine Erschließung ist
höchstens erst im Gang; es ist offenbar noch ein Teil des Konfinium und wird
erst in der späteren Ausmarkung zu Ettenheimmünster gezogen. Unbestritten
blieb diese Zugehörigkeit nicht; nach Rest 91 ist der Alemannenstein von 1588
auf dem Hesseneck gesetzt worden nach der Beilegung von Irrungen und Spännen
zwischen dem Kloster und den Fürstenbergern.

Sind conmarchium und confinium Worte für einen einzigen Grenzpunkt, wie
Rest ihn S. 83 beim Alemannenstein ansetzt und vor ihm die ältere Literatur
und die Topogr. Karte, oder für eine Grenzlinie? Nach Rübel 146 f. meint
confinium im Gegensatz zu finis und terminus in der ersten Zeit die „noch nicht
regulierte Grenze", das noch nicht ausgemarkte Gebiet, zu dem „von beiden
Seiten her die commarca (...) gehört"; die terminatio hebt dann das confinium
auf. Nach Wopfner22 umfaßt confinium die Bedeutung „Grenze, Grenzsaum,
Siedlungsgebiet, Mark". In unserem Fall muß ein noch unaufgeteilter Grenzsaum
im Osten der Mark gemeint sein; eine lineare Abgrenzung wäre auch
dort durch Grenzmarken, zumindest im Harmersbach, angegeben worden. „Zwischen
den einzelnen Marken zogen sich breite Waldgürtel als Konfinien hin,
auf deren Existenz Urkundenangaben der fränkischen Zeit hindeuten. Zahlreiche
Grenzstreitigkeiten der späteren Zeit bezogen sich offenbar auf diese
Konfinien, die von beiden Marken her, welche sie bisher trennten, in Anspruch
genommen wurden, seitdem die Dichte der Siedlung und die Wertung
des Waldes zugenommen hatten." (Wopfner 33, 1912, S. 604.)

Das confinium ist näher bestimmt: es ist das der Alamannen. Schon Schulte
hat S. 311 die für die Interpretation dieser berühmten Wendung entscheidende
Beobachtung gemacht: „Was bildet aber denn heute die Ostgrenze der Markgenossenschaft
Ettenheim, wie wir sie bestimmten? Die Antwort lautet: die
Gemarkung des Thals Welschensteinach." Und Langenbeck, Besiedlung 88 identifiziert
1960 zu Recht das „confinium Alemannorum, Grenze der Alemannen,
nämlich gegen die Romanensiedlungen des Kinzigtals" mit der „Wasserscheide
zwischen dem obersten Schuttertal und den Kinzignebentälern, in denen die
Romanenorte liegen". Schulte denkt freilich und nach ihm Kleiber, Spuren 355
an „Reste romanischer Bevölkerung", Langenbeck an frühmittelalterliche romanische
Spezialisten.

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