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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0242
Nach seinem Erscheinen lieferte der Verfassungsentwurf auch Gesprächsstoff
für die in Rastatt versammelten Gesandten. So schickte der kursächsische Gesandte
am 13. März seinem Hof ein Exemplar mit dem Bemerken, daß man
zinen ehemaligen kurmainzischen Kanzlisten Meyer als Verfasser ausgebe. Einige
behaupteten, daß der Entwurf mit Wissen und Genehmigung des frz. Direktoriums
geschrieben worden sei, andere hielten ihn für eine bloße Privatspekulation
. 186 Wenn man der Versicherung des Baslers Druckers Flick Glauben
schenken will, wozu Scheel neigt187, so war der Autor in Stuttgart zu suchen,
doch Amtmann Roth berichtete ein Jahr später, daß der „berüchtigte" Jägerschmidt
der Verfasser der bekannten deutschen Konstitution sei, wie man seither
zuverlässig in Erfahrung gebracht habe.188

Der Kanzlist Meyer oder der „Mainzer Clubbist Maier", der bei dieser Revolutionsvorbereitung
wieder besonders in Erscheinung tritt, dürfte kein anderer
sein als Karl Fahrländer, denn Amtmann Roth versichert in einem Schreiben
vom 6. März: „Der Mainzer Clubbist Maier ist der nämliche, welcher schon
vorm Jahr an dem Revolutionsplan gearbeitet hat."

Wir haben also drei mögliche Verfasser. Die der Druckfehlerberichtigung vorangestellte
Bemerkung, daß „die Entfernung des Verfassers von dem Druckorte"
die Ursache der zahlreichen Fehler sei, unterstützt nach Meinung von Scheel die
Aussage Flicks. Dieses Argument ist zweifellos schwerwiegend, aber nicht absolut
beweiskräftig, denn die Drucklegung des Entwurfes geschah sicherlich
in aller Eile und war vor allem schon vor der Fertigstellung bekannt geworden.
Daß Flick auf Stuttgart als Wohnort des Verfassers hinwies, könnte eine verständliche
Schutzbehauptung sein. Der Basler Christian von Mechel, der auftragsgemäß
bei Flick wegen des Verfassers sondierte, schrieb seinen Brief an den
Regierungsrat Wieland in Karlsruhe erst am 23. März, und inzwischen hatten
Druck und Verbreitung der Schrift schon solches Aufsehen erregt und einen
diplomatischen Wirbel veranlaßt, daß Flick um einen deutschen Verfasser in
der Schweiz besorgt sein mußte. Wenn Jägerschmidt der Verfasser war, wie
Roth berichtete, so konnte Flick diesen nicht bloßstellen, da er gute Beziehungen
zu allen Basler Repräsentanten hatte, und der Basler Regierungsstatthalter
sich überdies anläßlich einer Beschwerde des Assessors Meier vom 13. März
bereits von dem Entwurf distanziert hatte. Was nun Karl Fahrländer als einen
der möglichen Verfasser betrifft, so ließen sich auch für diese Vermutung gewichtige
Gründe ins Feld führen, doch Klarheit könnte uns nur der handschriftliche
Entwurf verschaffen, der leider noch nicht aufgefunden wurde189, oder
eine schriftliche Aufzeichnung, die uns bisher weder von Jägerschmidt noch von
Fahrländer bekannt geworden ist.

„Das souveräne badische Volk"

Die Verfassungsurkunde sah bis zur Bildung einer deutschen Republik eine
Ubergangsregelung vor, nach der die Einführung der neuen Verfassung dort
stufenweise erfolgen sollte, wo sich „eine beträchtliche Gegend" zur neuen Ordnung
der Dinge bekannte. Als Nahziel war nach dem Einmarsch der Armee von
Jourdan und Bernadotte die Bildung einer badischen Republik ins Auge gefaßt
worden. In aller Eile gab Maier (Fahrländer) bei dem Basler Graveur Huber
die Anfertigung eines Stempels in Auftrag, „worauf die römischen Fasces mit
dem Beil, oben mit der Freiheitsmütze, von einem doppelten Eichenzweig umschlungen
, abgebildet, und in der Umschrift die Worte zu lesen sind: Das souveräne
badische Volk." 190 Am 4. März holte er ihn ab. Alles war zum Aufstand
vorbereitet, und alles hing wieder von Frankreich ab! „Will das französische

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