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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 36
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0038
divi Ettonis", aus dem später Ettenheimmünster wurde. Das neue Ausstattungsgut
bestand aus der Schenkung, die Herzog Ernst von Alemannien dem Bistum
Straßburg gemacht hatte. Zu dieser Schenkung gehörten auch Güter, die im
Bannbezirk von Ettenheim lagen.

Diese frühesten Quellenhinweise zum Kloster Ettenheimmünster bestätigen hinsichtlich
Ettenheims lediglich dies, daß dieser Ort bereits im 8. Jahrhundert
existierte. Dieser Sachverhalt wird übrigens auch durch den Ortsnamen bekräftigt
, da Ettenheim zu den alten heim-Orten gehört.

Alle weiteren Aussagen zur Geschichte Ettenheims jener frühen Zeit basieren
auf Vermutungen. So soll sein Gründer Ettiko II. aus dem elsässisch-aleman-
nischen Herzogsgeschlecht der Ettikonen sein, dessen Tod in die Zeit zwischen
712 und 715 fällt und dessen Besitz in der Mark Ettenheim nach seinem Tode auf
den oben genannten Grafen Ruodhar übergegangen sein soll, der seinen Etten-
heimer Besitz der Straßburger Marienkirche vermachte.

Von entscheidendem Interesse dürfte nunmehr die Frage sein, wann die Bischöfe
von Straßburg den Ort Ettenheim, der im 8. Jahrhundert im Bereich der
bischöflich-straßburgischen Ausstattungsgüter für das Kloster Ettenheimmünster
lag, in Besitz nahmen und unter welchen Umständen dies geschah.

Die beiden Straßburger Bischöfe Otto von Hohenstaufen (1082—1100) und Cuno
von Michelbach (1100—1123) hatten sich das Ziel gesetzt, das weltliche Herrschaftsgebiet
des Bistums Straßburg zu vergrößern, das rechts des Rheins seit
der Schenkung des fränkischen Adligen Siegfried aus dem Jahre 1070 im
Sasbach-, Acher- und Renchtal bereits beträchtliche Ausmaße angenommen
hatte. In den Jahren zwischen 1098 und 1111 gelang es den beiden genannten
Inhabern des Straßburger Bischofstuhles, durch Gewaltmaßnahmen dem Kloster
Ettenheimmünster den westlichen Teil seiner Besitzungen in der Mark Ettenheim
und andere Besitzungen des Klosters in der südlichen Ortenau wegzunehmen
. Den Hauptort der geraubten Güter bildete Ettenheim, wo die Bischöfe
von Straßburg in der Folgezeit ihren Verwaltungssitz für die neuen bischöflich-
straßburgischen Besitzungen in der südlichen Ortenau einrichteten. Die Mönche
von Ettenheimmünster hatten sich zwar energisch gegen die Eroberungspolitik
des Bistums Straßburg gewehrt und erreicht, daß Kaiser Heinrich V. am
2. Oktober 1111 durch ein Edikt dem Bistum Straßburg weitere widerrechtliche
Aneignungen klösterlichen Gebietes von Ettenheimmünster untersagte. Die
Mönche mußten sich aber dennoch mit den neuen Gegebenheiten abfinden.

Die nächste Nachricht über Ettenheim nach der Inbesitznahme durch das Bistum
Straßburg datiert vom 25. August 1221. An diesem Tag verpflichtete sich der
letzte Stauferkönig, Friedrich II., den von ihm nach Mahlberg verlegten Markt
wieder in Ettenheim abhalten zu lassen. Diese Mitteilung berechtigt zu der
Feststellung, daß Ettenheim schon im 12. Jahrhundert das Marktrecht besaß und
als Ort, der Handel und Gewerbe förderte und außerdem ein fester, sicherer
Stützpunkt für Handel und Verkehr sein mußte, bereits in diesem Jahrhundert
wesentliche Merkmale einer mittelalterlichen Stadt aufwies.

Eine offizielle Stadtrechtsverleihung an Ettenheim scheint nie erfolgt zu sein,
denn keine der überlieferten Quellen zu Ettenheim erwähnt diesen wichtigen
Sachverhalt. Ein solcher Rechtsakt war offensichtlich nicht erforderlich, da
Ettenheim als befestigte Marktstadt und als politischer und grundherrlicher

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