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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 45
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Zünfte, in den vier Kommunen nicht verwirklicht werden konnte und daß sich
deshalb eine gewisse ständische Gliederung herausbildete, die sich auch auf
politischem Gebiet bemerkbar machte. Die führende Gruppe innerhalb der vier
Städte waren die ratsfähigen Familien, die immer wieder Familienmitglieder in
den Zwölferrat entsandten. Deutlich unterschied sich von ihnen die große Zahl
der nichtratsfähigen Bürger, die sich ihrerseits wieder abhoben von der Unterschicht
, die sich aus sogenannten Dienstleuten, wie Tagelöhnern, Hilfsarbeitern,
Knechten und Mägden, rekrutierte.

Eine Sonderstellung innerhalb der vier Städte nahmen die Angehörigen der
landesherrlichen Verwaltung ein, die das Privileg der Steuerfreiheit genießen
durften. Eine Sonderstellung beanspruchten aber auch die Angehörigen der
Kirchen und Klöster, die Juden und vor allem die Adligen von Schauenburg,
Neuenstein, Röder, Bodeck und andere, die sich allesamt seit dem 15. Jahrhundert
Wohnsitze in den mauerbewehrten ortenauischen Städten des Bistums
Straßburg erbauten. Die Adligen beanspruchten für sich das Vorrecht der
Steuerfreiheit, die Unabhängigkeit von den städtischen Gerichten und verweigerten
überdies die Leistung des landesherrlichen Treueides. Gegen diese Privilegien
protestierten die Stadtbewohner immer wieder, besonders während des
Bauernkrieges von 1525, und erreichten schließlich, daß die bischöflichen Stadtherren
des 16. Jahrhunderts energisch gegen die Sonderstellung des Adels angingen
und diese auch abbauen konnten.

Die mehr oder weniger ständisch gegliederte Stadtbevölkerung, deren größten
Anteil die Mittelschicht stellte, vergrößerte sich im Laufe der Jahrhunderte nur
unwesentlich. Bereits im endenden 14. Jahrhundert hatten die vier bischöflichen
Städte mit etwa 500—800 Einwohnern jene Bevölkerungszahl erreicht, die nicht
zuletzt wegen der Stadtmauern als Expansionsschranken bis zum Ausbruch des
30jährigen Krieges im Jahre 1618 nahezu konstant blieb. Nur für das 14. Jahrhundert
läßt sich von Seiten der Bischöfe von Straßburg hinsichtlich ihrer
ortenauischen Städte eine aktive Peuplierungspolitik nachweisen, die ursächlich
mit dem Bemühen der Bischöfe um die Schaffung von starken städtischen Bollwerken
gegen die Gegner der bischöflichen Landeshoheit zusammenhängt. Beispielsweise
heißt es in einem bischöflichen Weistum von 1383, die unter der
Lehnsherrschaft der Markgrafen von Baden stehenden freien Bauern der Mark
Oppenau sollten ihre Lehnsgüter verlassen und in die bischöflichen Städte
ziehen, wo sie den Bürgereid leisten und dieselben Bürgerpflichten wie die bereits
ansässigen Stadtbewohner übernehmen müßten. Vergleicht man damit das
an viele Bedingungen geknüpfte Bürgerannahmeverfahren, das im 16. Jahrhundert
in den vier Städten praktiziert wurde, dann wird klar, daß die Bischöfe
angesichts ihrer gestärkten landesherrlichen Position keinen Wert mehr auf eine
große Zuwanderung aus ländlichen Gebieten legten.

Aus der Gruppe der Bestimmungselemente der vier ortenauischen Städte des
Bistums Straßburg sei abschließend noch dasjenige herausgegriffen, das Aufschluß
über die kirchlich-religiösen Verhältnisse gibt. Alle vier Stadtgemeinden
bildeten schon recht früh infolge ihrer stets wachsenden Bedeutung den Mittelpunkt
einer Pfarrei mit einem relativ großen Pfarrsprengel: die Pfarrei Etten-
heim entstand allem Anschein nach schon im 8. Jahrhundert unter der Pa-
tronatsherrschaft des Klosters Ettenheimmünster, Oberkirch und Oppenau (d. h.
das Dorf Oppenau, das im 14. Jahrhundert mit der neugegründeten Stadt Friedberg
zur Stadt Oppenau wurde) erhielten 1225 die Pfarrechte und unterstanden
der Patronatsherrschaft des Klosters Allerheiligen. Renchens Pfarreigründung

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